Die Wiener Akten zum Fall Kaspar Hauser

© Werner Robl, Berching, November 2016
 

In memoriam Frau Sylvia Kemming, † 29. November 2021 [Link]

 

In der Abteilung Haus-, Hof- und Staatsarchiv des Österreichischen Staatsarchivs in Wien existiert unter den alten Siglen Politisches Archiv 7791/64 und P. A. VII/40 Varia Baden I 1854, fol 2-188, eine Reihe von Schriftstücken zum Kriminalfall Kaspar Hauser. Ein interner Vermerk belegt, dass das Aktenkonvolut ursprünglich umfangreicher war; über den Verblieb der verschwundenen Stücke wird lediglich gemutmaßt ("ev. von Sedlnitzky angefordert und nicht mehr zurückgestellt...")

Der Österreicher Hans Sittenberger hat 1925 in seinem Buch "Kaspar Hauser, der Findling von Nürnberg" erstmals auf diese Aktensammlung aufmerksam gemacht. Bei Sittenberger als auch in der nachfolgenden Hauser-Literatur (z. B. bei van der Linde) sind jeweils nur Auszüge in subjektiver Auswahl enthalten, diese sind aber insofern wertvoll, als sie auch einen Teil der verschwundenen Schriftstücke wiedergeben. An dieser Stelle erfolgt nun erstmals die Vorstellung nahezu aller verbliebenen Akten, in Form einer Transkription aus der Hand der Hauserforscherin Sylvia Kemming aus Todtmoos im Schwarzwald, welche uns diese im November 2016 zur Veröffentlichung an dieser Stelle überlassen hat. Einige Schriftstücke sind aus unserer Hand nachgetragen, wenige von geringerer Bedeutung noch ohne Umsetzung

Frau Kemming hat im Herbst 2016 Akten und Schriftstücke zum Apothekengehilfen Ferdinand Sailer veröffentlicht und kommentiert, welcher in der Vergangenheit wiederholt mit dem Mordfall Kaspar Hauser in Verbindung gebracht wurde. Zur näheren Information bitte auf das nebenstehende Bild klicken! An dieser Stelle geht an die Autorin herzlicher Dank, da nun mit ihrer Mithilfe auch die Einsicht in die kompletten Wiener Akten zu Kaspar Hauser möglich ist. Wir beachten das Copyright des Österreichischen Staatsarchivs, weswegen es nicht möglich ist, hier die Schriftstücke im photographischen Original verzustellen. Ausnahme macht eine bis dato unbekannte Zeichnung aus der Hand Kaspar Hausers, die wir innerhalb der Akten vorfanden und dem Leser nicht vorenthalten wollen. Schwer leserliche Stellen und Lücken sind im folgenden Manuskript mit Punkten gekennzeichnet, Einschübe und Erklärungen aus unserer Hand mit eckigen Klammern.

Das gesamt Manuskript der Wiener Akten kann am Ende dieser Seite in Form einer druckfähigen PDF-Datei heruntergeladen werden!

 

Politisches Archiv
7791/64
Akten bezüglich Caspar Hauser (36 Stück)

P.A. VII/40
Varia Baden I
1854
fol. 2-188

Akten über Caspar Hauser aus ca. 1834

 


 

[Adresse oben links]

An Graf Spiegel

Wien, den 25. Februar 1830.

In der in ihrer Art so eigenen Geschichte des Caspar Hauser, hat sich kürzlich ein seltsamer Incidenz-Fall ergeben, in dessen Kenntnis die K. bay. Regierung sich bereits befindet.
   Der Prediger bei der Domkirche zu Pressburg, Müller, glaubt, einige auf diese Geschichte bezughabende Spuren zu haben; So weit uns bekannt ist hat er selber auf direktem Wege an den Herrn Präsidenten von Feuerbach ausgesprochen und in dieser Folge scheinen Requisitionen von Seite der Nürnberger Amtsbehörde an den Magistrat der Stadt Pesth ergangen zu sein.
   Hiermit ist sicher, daß die Sache in letzterer Stadt und ebenso zu Pressburg laut besprochen wird.
Den Weg, den der Domprediger Müller eingeschlagen hat, zeigt seine Unkenntnis des besten Geschäftsgangs in einer ihrer Natur gemäß so haiklen Frage. Er hätte sich entweder an die für ihn ganz competente Behörde, an die Haus- und Hofkanzlei oder an die Oberste PolizeyHofStelle wenden sollen. Wie wir oder die ... behörde würde seine Aussagen gehörig vernommen und denselben die zweckmäßigste Folge zu geben gewusst haben. Sowie sich die Sache heute ..., ist ... wesentlichsten Bedingungen ... für das Gedeihen des ErforschungsVerfahrens - das Geheimnis - bedeutend gefährdet; denn wie gesagt in Hungarn, wo Nichts geheim betrieben wird, sind die Dinge sogleich ruchbar geworden. Bei dem lebendigen Interesse unserer Regierung an der Entdeckung der Wahrheit in einem so seltsamen Falle, dem wahrscheinlich ein Verbrechen zu Grunde liegt, nimmt, sehe ich mich bemüßigt, Euer Hochgebohren ein Gutes der Sache ... zu befördern sehr bereit sind, den Auftrag zu ertheilen, sich alsbald in confidentielle Rücksprache mit der königl. bayrischen Regierung zu stellen, und ihr bemerklich zu machen, daß ein nicht mehr gänzlich zu verwischendes Übel in der Verlautbarung einiger bereits stattgehabter Schritte besteht, deren Auswüchse es jedoch noch Zeit wäre, den möglichsten Einhalt zu tun. Hierzu würde das beste Mittel die Einschlagung eines anderen Wegs sein, und ... sicherlich die innigste Verständigung zwischen den obersten Stadtbehörden selbst.
   Die B. Regierung wende sich demnach entweder mittels E. H. an uns, oder das Cabinet theile mir auf ganz direktem Wege seine Wünsche mit. Die Erhebungen, welche in der ersten Periode des Geschäftes sicher weit eher im Polizeylichen als im trockenen Gerichts Wege befördert werden könnten, würden sodann hier geregelt eingeleitet und jede schädliche Verlautbarung vermieden werden.
   Ich ersuche E. H., sich dieses Vorschlages alsbald zu entledigen und mich von der Aufnahme, welche der Fall gefunden haben wird, ebenso zu unterrichten.

[Namenszug]


 

[Doppel des vorangehenden Briefs]

Wien, den 25. Februar 1830

Hochgeborener Graf!

In der in ihrer Art so eigenen Geschichte des Caspar Hauser hat sich kürzlich ein seltsamer Incidenz Fall ergeben, in dessen Kenntnis die K. Bayrische Regierung sich bereits befindet.
   Der Prediger bey der Domkirche zu Preßburg, Müller, glaubt, einige auf diese Geschichte Bezug gebende Spuren zu besitzen. So viel uns bekannt ist, hat er selbe auf direktem Wege an den Hocchgeb. Präsidenten von Feuerbach ausgesprochen, und in Folge dieser so feinen Inquisition ... von Seite der Nürnberger Amtsbehörde an den Magistrat der Stadt Pesth ergangen zu sein. So viel ist sicher, daß die Sache in letzterer Stadt und ebenso zu Preßburg laut besprochen wird.
   Der Weg, den der Domprediger Müller eingeschlagen hat, zeigt seine Unkenntniß des bestehenden Geschäftsganges in einer ihrer Natur gemäß so häkelen Frage. Er hätte sich nämlich an die für ihn ganz competente Behörde, an die hungarische Hofkanzley wenden sollen. Diese Behörde würde seine Aussagen gehörig vernommen und denselben die zweckmäßigste Folge zu geben gewußt haben. So wie sich die Sache heute gestaltet hat [...]

 [Seitenende: An Seine des Herrn Grafen's Spiegel Hochgeboren]

[...] ist eine der wesentlichsten Bedingungen für das Gedeihen des Erforschungs-Prozesses - hinsichtlich des Geheimnisses - bedeutend gefährdet; denn, wie gesagt: in Hungarn, wo Nichts geheim betrieben wird, sind die Dinge sogleich ruchbar geworden.
   Bey dem lebendigen Interesse, welches unsere Regierung an der Entdeckung der Wahrheit in einem so seltsamen Falle, dem wahrscheinlich ein Verbrechen zu Grunde liegt, nimmt, sehe ich mich bemüßigt, Euer Hochgeborn, im Interesse der Sache, welches wir zu befördern sehr bereit sind, den Auftrag zu ertheilen, sich alsbald in confidentielle Rücksprache mit der K. Bayerschen Regierung zu stellen, und ihr bemerklich zu machen, daß ein nicht mehr gänzlich zu verwischendes Übel, in der Verlautbarung einiger bereits statt gehabten Schritte, besteht, dessen Auswüchsen es jedoch noch gut wäre, den möglichsten Einhalt zu thun. Hierzu würde das beste Mittel, die Einschlagung eines anderen Weges seyn, und der beste wäre sicherlich die innigste Verständigung zwischen den Obersten Staatsbehörden selbst.
   Die K. Regierung wende sich demnach entweder mittelst Eure Hochgeborn an uns, oder das Cabinet theile mir auf ganz direktem Wege seine Wünsche mit. Die Erhebungen, welche in der ersten Periode des Geschäftes sicher weit eher im polizeylichen als im trockenen Gerichtswege befördert werden könnten, würden sodann hier geregelt eingeleitet und jede schädliche Verlautbarung vermieden werden.
   Ich ersuche Eure Hochgeborn, sich dieser Vorstellungen alsbald zu entledigen, und mich von der Aufnahme, welche derselbe gefunden haben wird, ebenso zu unterrichten.

Empfangen Eure Hochgeboren die Versicherung meiner vollkommenen Hochachtung.

[ohne Unterschrift]

[Adresse]

An H. Grafen von Spiegel in München

Wien den 25. Februar 1830

Die Untersuchung der Geschichte des Caspar Hauser betr.

 


 

Armannsperg à de Bray à Vienne

Zur Depesche nach München vom 25. Febr. 1830

Munich le 6. Mars 1830

J'ai l'honneur d'informer V. E. que le Ministre de la justice, auquel je me suis empressé de faire part de l'obligeante communication que Mr. le Comte de Spiegel a été chargé de me faire, au sujet de l'affaire de Gaspar Hauser et dont V. E. m'a parlé dans sa lettre du 29 du mois dernier, vient de donner des ordres pour que le juge d'instruction, n'adresse préalablement plus aucune réquisition sur cet objet aux autorités autrichiennes. Conformément aux mésures de précaution sagement récommandées par Mr le Prince Chancelier et que nous adoptons entièrement, les renseignements que voudra bien nous donner le Ministre Impérial et aux que nous serons dans le cas de lui transmettre, ne passeront pas par les autorités subalternes. Les communications n'auront lieu que du Ministre de la justice à moi, dans le plus grand sécret et de moi par la voie diplomatique au Ministre Impérial. De cette manière on sera sûr que rien ne transpirera. J'ai déjà répondu dans ce sens à Mr Le Comte de Spiegel. Je désirerois que pour faciliter et accélerez les communications et pour qu'il y ait quelqu' un à Vienne - ... qui puisse communiquer de notre part sur cet objet avec le Prince Chancelier, ce fut à Vous que s'adressassent es communications et qu'il eurent aussi les nôtres par Votre voie.
   Veuillez faire connoitre ce désir au Prince, en Lui renouvellant nos remerciemens de la nouvelle marque d'obligeance qu'il nous donne.

[Unterschrift unleserlich]

[Am Seitenende]

Le 11. de Mars [1]830

 


 

Note.

[Schräge Seitennotiz: 187./P. (1)830 /St. G.]

In folge der Verabredungen, welche zwischen Eurer Durchlaucht, dem Grafen Sedlnitzky, und mir, aus Anlass des zuliegenden Schreibens des Tavernicorum Regalium Magisters, Grafen Fidel Pálffy, statt gefunden haben, worin sich dieser, von jenen Vorfällen in Kenntnis gesetzt, die ein, vom Nürnberger Kreis- und Stadtgericht an den Ofener Stadtmagistrat, in Beziehung auf das Schicksal des bekannten Caspar Hauser, und die dießfalls zu veranstaltenden gerichtlichen Vernehmungen einige zu Ofen wohnhafte Personen erlassenes Requisitionsschreibens veranlassen, - habe ich unter anderem, auch dem Ofener Bürgermeister die Weisung gegeben: mir über den Sachverhalt allsogleich umständlichen Bericht zu erstatten, - jenes Requisitionsschreiben im Original, oder in beglaubigter Abschrift vorzulegen, und die in Folge desselben getroffenen Verfügungen anzuzeigen. Zugleich habe ich auch den Grafen Pálffy angegangen: die Papiere der, in diese Sache verflochtenen Gouvernante DalBon, welche, wie Eurer Durchlaucht bekannt ist, über die Nachricht: daß sie gerichtlich vernommen werden sollte, - in Wahnsinn verfallen ist, von ihren übrigen Habseligkeiten abzusondern, und versiegelt, bis auf weitere Verfügung, aufzubewahren. Im Anschlusse gebe ich mir die Ehre, Eurer Durchlaucht den Bericht des Ofener Bürgermeisters mitzutheilen, welchem unter Nro 1. die Abschrift jenes bei dem Nürnberger Stadtgerichte an den Ofener Magistrat erlassenen Requisitionsschreibens beiliegt.
   Nachdem die, in der Sache zu vernehmenden Personen, nämlich die Frau von Maithényi geborene v. Bartakovich, und die besagte Gouvernante DalBon, der Gerichtsbarkeit des Städtischen Magistrats nicht unterstehen; so musste dieser Sache von dem Stadtmagistrate, ganz in der Ordnung, an den Pester Vizegespann, als die adelige Behörde geleitet werden; aber auch dieser sah sich, bei dem bestehenden Verboth: mit auswärtigen Behörden, anders als im Wege der Statthalterei zu correspondieren, nicht ermächtiget, in dieser Angelegenheit etwas zu veranlassen; er sendete daher sämtliche Acten an den Ofener Magistrat mit dem Beisatze zurück: dieselben entweder unmittelbar der K. ungarischen Statthalterei vorzulegen oder das Nürnberger Stadtgericht zu verständigen: sein Verlangen im Wege der ungarischen Landesbehörde, vorzubringen. Der Ofener Stadtmagistrat hat das Letztere fürgewählt, und dem Nürnberger Stadtmagistrat unterm 8ten Februar 830 in dieser Gemäßheit geschrieben.
   Wenn ich schon dieses Benehmen des Ofener Magistrats durchaus nicht zweckmäßig nennen kann, indem derselbe nach dieser Andeutung des Vizegespannes, die Sache weit eher der k. ung. Statthalterei hätte vorlegen sollen; - so kann ich doch die Schuld der frühzeitigen Verlautbarung dieser Sache, Niemand anderem, als dem Nürnberger Stadtgericht selbst zuschreiben, welches, unbekannt mit der gerichtlichen Verwaltungsweise in Ungarn, und dem Umstande: daß adelige Personen in Ungarn nicht zum Gerichtsstande städtischer Jurisdiktionen gehören, sich unmittelbar an den Magistrat zu Ofen gewendet hat, statt im diplomatischen Wege, die Dazwischenkunft Eurer Durchlaucht, und mittelst Hochdenselben der ungarischen Hofkanzlei anzusuchen.
   Nachdem indessen, ein ähnliches Requisitionsschreiben, wie ich aus dem gleichfalls zuliegenden Schreiben des Preßburger Vizegespanns entnehme, auch an den dortigen Magistrat, wegen Vernehmung des Dompredigers Müller /: der übrigens gestern bereits hier eingetroffen ist, und sich noch heute bei Eurer Durchlaucht [= Metternich!] melden wird :/ erlassen worden ist; - so habe ich auch dieses abgesondert, zugleich aber, über Müller selbst, von dem betreffenden Generalvicar von Dordánozky Auskunft abverlangt, und den Tavernicus Grafen Pálffy ersucht: mich, wo möglich, über die früheren Schicksale jener DalBon, bevor sie als Gouvernante in das Haus der Frau von Maithényi gekommen ist, zu unterrichten.
   Sobald ich diese Auskünfte erhalten, und namentlich den, in dem Schreiben des Ofener Bürgermeisters angekündigten weiteren Schritte über die Vernehmung der Mutter der gedachten DalBon, empfangen haben werde, behalte ich mir vor: Eurer Durchlaucht meine Ansichten über diese Angelegenheit mitzutheilen.

Wien am 27. Februar 1830

Reviczky

[Empfängeradresse am Seitenende links]

An Seine, des k. k. wirklichen geheimen Raths, Haus- Hof- und Staatskanzlers Herrn Fürsten von Metternich Durchlaucht.

[Umseitig]

Graf von Revizky ungarischer Hofkanzler

Wien den 27. Februar 1830.

Die Untersuchung und Vernehmungen, hinsichtlich des Schicksals des Caspar Hauser betreffend.

 


 

München, 1. März 1830

Durchlauchtig Hochgeborener Fürst!

Beim Empfange ihres gestern in der Frühe mir zugekommenen, auf Kaspar Hauser bezüglichen Berichts vom 25. v. M. begab ich mich unverweilt zu dem Herrn Grafen v. Armansperg, um demselben vollkommene Kenntniß von dessen Inhalte zu geben. Er bezeigte (sich) Eurer Durchlaucht Bereitwilligkeit zur Mitwirkung anerkennend, ersuchte mich, Hochdemselben seinen lebhaften Dank für diesen Antheil auszudrücken, welchem die Kaiserl. Königl. Regierung an dem Gegenstande nehme, und erklärte mir, er werde sogleich die deshalb erforderliche Mittheilung an das Jutizministerium machen.

Geruhen Eure Durchlaucht die Versicherung meiner Ehrfurcht zu genehmigen.

[Unterschrift]

Spiegel

[Adresse unten]

An des Herrn Hof- und Staatskanzlers ~ Durchlaucht.

[Umseitig]

Politischen Inhalts. - Nr. 15. München, 1. März 1830. - Graf von Spiegel - zeigt die Erfüllung des hohen ... vom 25.d., in Beziehung auf Kaspar Hauser, an.

./.

Am 2. d. durch die Post

 


 

Ich habe die Ehre gehabt, Eure Durchlaucht bereits brevi manu von dem Requisitionsschreiben in Kenntniß zu setzen, welches über die Angabe des Preßburger Dompredigers Johann Samuel Müller, von dem Nürnberger Kreis- und Stadtgerichte, auch an den Preßburger Magistrat erlassen, von diesem aber zur Verhandlung an den dortigen Vizegespann abgetreten worden ist.
   Dieser falsche Schritt der K. Bayrischen Gerichtsbehörde, welche statt im ministeriellen Wege die erforderlichen Auskünfte in dieser äußerst zarten und häklichen Sache anzusuchen, sich unmittelbar an die subalternen und unange... städtischen Behörden gewendet hat, ist umso mehr zu bedauern, als hierdurch gerade jene Publicität herbeygeführt wurde, welche sorgsam zu vermeiden, in jeder Beziehung erwünscht gewesen wäre.
   Um diese Angelegenheit wieder in das gehörige Geleis zurückzubringen, wende ich mich unter einem, an S. Kaiserliche Hoheit den Herrn Erzherzog Palatin, mit der Bitte: Die Frau von Maithényi, sowie die Gouvernante Dalbon, falls sie mit Rücksicht auf ihre Gesundheitsumstände bereits geeignet wäre, eine Aussage zu machen, über die vom Nürnberger Kreisgerichte gestellten Frage ..., durch den Vizegespann eidlich vernehmen zu lassen, und mir die Aussagen, samt dem ärztlichen Zeugnisse, falls der Wahnsinn der Dalbon noch fortdauerte, mittheilen zu wollen.
   Eine ähnliche Weisung erlasse ich auch unmittelbar an den Pressburger Vizegespann: Damit er den dortigen Domprediger Müller, unter den für Geistliche vorgeschriebenen gesetzlichen Vorsichten, vernehme und seine Aussagen mir zusende.
   Endlich fordere ich den Ofner Bürgermeister auf: darüber verlässliche Kunde einzuziehen: ob der evangelische Prediger Würth aus Bayern in den Jahren 825 oder 826 wirklich sich in Ofen aufgehalten, mit der Dalbon, und im Hause der Maithény Umgang gepflogen habe? Ferner: welche Unterstützung die Dalbon ihrer Mutter angedeihen ließ, um daraus zu entnehmen, ob diese Unterstützung nicht vielleicht mehr, als ihre sodann näher zu erhebenden Vermögensverhältnisse gestatten, betragen hat; was allerdings auf das Vorhandenseyn hastiger Gut ... schließen lassen würde.
   Ich behalte mir vor, die ein einlangenden weiteren Schritte eurer Durchlaucht mitzutheilen, um selbe im Ministeriellen Wege an die betreffende K. Bayrische Gerichtsbehörde gelangen zu machen.

Wien, den 2ten März (1)830

[Unterschrift]

Reviczky

[Adresse umseitig]

An S. des K. K. Geh. Haus-Hof-und Staats-Kanzlers Herrn Fürsten von Metternich Durchlaucht.

 


 

[Adresse links oben]

An den k. königl. Hofkanzler H. Gfn. von Revitzky

Exzellenz

Wien am 7. März 1830.

Von den wesentlichen Nachtheilen überzeugt, welche für die Verfolgung und Enthüllung der Caspar Hauser'schen Schicksale, aus dem regelwidrigen Vorgange des Dompredigers Müller erwachsen können, habe ich mich, wie Euer H. bereits bekannt ist, bestimmt gefunden, die K. Bayrische Regierung, durch den K. B. Hr. Gesandten einladen zu lassen, diese Angelegenheit künftighin zwischen den obersten Behörden beyder Staaten freundschäftlich zu verhandeln. Für diesen Fall fügte ich die Versicherung hinzu, daß unsererseits mit aller Thätigkeit zur Erhebung jedes Umstandes, welcher zur Aufdeckung der Wahrheit führen könnte, geschritten werden würde [...]

[Seitlich in Schrägschrift, von anderer Hand]

No 15. 1 März 1830.

[...] Wie nun Eure E. aus dem, gegen gefällige Rückstellung hier beigeschlossenem, vorläufigen Berichte des Hg. Grf. von Spiegel zu ersehen belieben, scheint wenigstens der bayrische Minister der ausw. Angelegenheiten vollkommen einzusehen, daß die von mir vorgeschlagene Verhandlungsart zu einem gebührlicheren Resultate führen müsse als dem bisher eingeschlagenen Weg. Die Antwort des hierüber befragten Justiz Ministeriums werde ich, sobald sie mir bekannt seyn wird, Eurer E. mittheilen.

[Umseitig]

An den Hr. Ungarischen Hofkanzler

Grafen von Reviczky.

Wien den 7. März 1830.

Mitteilung Bericht von München; die Untersuchung der Sache des Caspar Hauser betreffend.

 


 

Nr. 20

München, 8. März 1830

Durchlauchtig hochgeborener Fürst!

In Beziehung auf die Caspar Hauser'sche Untersuchungssache erhielt ich das hier beigeschlossene Schreiben des Herrn Grafen von Armansperg vom 6. d., aus welchem Eure Durchlaucht zu erfahren geruhen wollen, daß die hiesige Regierung das von Hochdenenselben in dieser Beziehung gemachte Erbieten mit Dank annimmt, und daß demzufolge die erforderlichen wechselseitigen Mittheilungen durch die Bayerische Gesandtschaft zu Wien erfolgen werden.-
   Geruhen Eure Durchlaucht die Versicherung meiner Ehrfurcht zu genehmigen.

[Unterschrift]

Spiegel

[Adresse unten]

An ihre Herrn Hof- und Staatskanzlers ... Durchlaucht.

[Umseitig]

Politischen Inhalts.

No 20. München, 8. März 1830.

Graf von Spiegel

./. ... ein Schreiben des Hr. Grafen von Armansperg vom 6. d., in Beziehung auf die Caspar Hauser'sche Untersuchungssache,

./. Durch die Post.

 


 

ad Nr. 20 München, 8 März 1830

[in Schrägschrift, von anderer Hand]

Caspar Hauser betreffend

Euer Hochgeboren     Erhalten München am 7ten März 1830

[...] gebe ich mir die Ehre, unter Beziehung auf die am 1. d. M. stattgehabte Rücksprache wegen Beseitigung gerichtlicher Requisitor ... in Bezug auf die Eröffnungen des Dompredigers Müller ganz ungebü ... in Kenntniß zu setzen, daß bereits die Verfügung getroffen worden sei, daß das Untersuchungsgericht jede Requisition an den k. k. Gerichte oder anderen Verfügungen, welche obige Mittheilungen betreffen könnten, bis auf weiteres zu unterlassen habe. Die diesseitige Regierung nimmt daher das von des Herrn Fürsten Staatskanzlers Durchlaucht gemachte Anerbieten mit verbindlichem Danke an und es werden sonach die erforderlichen Erhebungen im polizeylichen Wege bewirkt, um mittelst der königlichen Gesandtschaft in Wien erbeten, und die bewirkten durch dieselbe einbefördert werden können.
   Der Graf von Bray, mit welchem ihres H. Fürsten Metternich Durchlaucht über diesen Gegenstand ebenfalls Rücksprache gepflogen haben, wird gleichmäßig von dieser getroffenen Anordnung in Kenntniß gesetzt.

Genehmigen Eure Hochgeboren zugleich die Versicherung der unterzeichneten Hochachtung, womit ich die Ehre habe zu sagen

Eurer Hochgeboren

[Zusatz von anderer Hand, unleserlich]

... Gr. Armansperg

[Adresse unten links]

München, den 6. März 1830.

An Seine des k. k. Österreichischen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Ministers Herrn Grafen von Spiegel Hochgeboren.

[Auf der Rückseite]

zum Berichte von München No 20. vom 8. März 1830.

 


 

Note.

[in Schrägschrift]

1. März 830 N 15

[Text]

Ich bin Eurer Durchlaucht für die gefällige Mittheilung des hier rückfolgenden Berichts, welchen der kaiserliche Gesandte in München in Beziehung auf die, von dem kön. bayrischen Ministerio, aus Anlaß der Anzeigen des Johann Samuel Müller, getroffenen Einleitungen erstattet hat, zu besonderem Dank verpflichtet, und sehe der, mit der ... lichen Note vom 7:ten März d. J. gütigst zugesicherten Äußerung des kön: bayerischen Justizministeriums entgegen.

Nachdem die Aussagen jener Personen, denen ich in meiner Note vom 2. März zu 223./P. erwähnte, noch immer nicht eingelangt sind; so treffe ich unter einem die Einleitung, daß die diesßfälligen Verhandlungen thunlichst beschleunigt werden; und behalte mir vor, Eure Durchlaucht von dem Resultat in Kenntniß zu setzen.

Wien am 16. März 1830.

Reviczky

[Unten links]

An seine des k. k. wirklichen geheimen Raths, Haus- Hof- und Staats-Kanzlers Herrn Fürsten von Metternich Durchlaucht.

[Umseitig]

Graf von Reviczky k. ungarischer Hofkanzler.

Wien den 16. März 1830.

Rücksendung des mitgetheilten Berichts von München, die Untersuchungssache des Caspar Hauser betreffend.

 


 

Note.

Unterm 2ten und 16ten März d. J. z. 223 et 254./P. hatte ich die Ehre, Eure Durchlaucht von den Einleitungen in Kenntniß zu setzen, welche ich in Absicht auf die Vernehmung der, in der Anzeige des Johann Samuel Müller verflochtenen Personen, getroffen habe.
   Seine kaiserliche Hoheit der Herr Erzherzog Palatin, an Höchstwelchen ich mich gleichfalls in dieser Angelegenheit gewendet habe, eröffnen mir soeben in der Anlage, daß Höchstdieselben, aus Anlaß des, an den Ofener Stadtmagistrat gelangten, und von diesem an den Pesther Vizegespann abgetretenen Requisitionsschreibens des Nürnberger Kreisgerichts, die Verfügung getroffen haben, daß die Frau von Maithenyi, dann die in der Zwischenzeit von dem Irrsinne, in welchen sie verfallen war, wieder geheilte Gouvernante DalBon, und deren Mutter, über die von jenem Gerichte gestellten Fragegrunde vernommen worden; dieß sei bereits geschehen, und die Aussage dem genannten Individuum, welche in vollem Einklange, die Behauptungen des Müller geradezu in Abrede stellen, seien dem Präsidenten der Polizei- und ... hofstelle, aus dem Anlasse mitgetheilt worden, weil in dem Briefe des Müller auch noch auf andere in Österreich ob der Enns wohnhafte Personen gedeutet wird, deren Vernehmung nothwendig scheinen dürfte.
   Indem Seine kaiserliche Hoheit hinzufügen: daß dem Bürgermeister von Ofen, wegen der voreiligen Verlautbarung des, an den Magistrat gelangten Requisitionsschreibens des Nürnberger Kreisgerichts ein Verweis ertheilt wurde, bemerken Höchstdieselbe, daß der Wahnsinn, in welchen die DalBon verfiel, keineswegs Verstellung gewesen, sondern vielmehr durch die heftige Gemüthsbewegung veranlasst worden seyn dürfte, welche das Gemüth: in einer so viel besprochenen Sache peinlich vernommen zu werden, - auf diese gerade damals kränkliche, und überhaupt an der Melancholie und einem krankhaften Zustande der Leber leidenden Person nothwendigerweise hervorbringen musste. Diese Vermutung wurde durch den Umstand: daß ihr von dem Tavernicus Regalium Magister Grafen Pálffy, in dessen Hause sie sich als Gouvernante befindet, das günstigste Zeugnis ertheilt wird, sowie dadurch: daß sie, als sie ihrer Sinne wieder mächtig ward, mit der größten Bereitwilligkeit, die eidliche Aussage über die ihr gestellten Fragen machte, - bestätiget; wie denn überhaupt Seine kaiserliche Hoheit, bei einer näheren Würdigung des Inhalts der Briefe, welche Müller an die Frau von Maithenyi geschrieben hat, sich nicht erwehren könne, die Vermuthung zu hegen: daß derselbe hiebei entweder eine böse Absicht gehabt haben oder von seinem exzentrischen Ideen auf Abwege verleitet worden seyn mochte. Übrigens sei die DalBon gänzlich hergestellt so, daß sie das Hospital zum heiligen Rochus, wo sie sich dermalen noch befindet, ohne weiteres verlassen kann. Nachdem dieselbe sich in dieser Sache durchaus nicht verfänglich gemacht, und überhaupt zu keinem Verdachte Anlaß gegeben hat, so haben Seine Kaiserl. Hoheit auch die Untersuchung ihrer Papiere nicht für nothwendig erkannt.

Da die dem Grafen Sedlnitzky zugekommenen Aussagen der genannten Individuen mir nicht bekannt sind; so erübrigt mir nichts, als Eure Durchlaucht von der gegenwärtigen Lage der Dinge mit dem Beisatze in Kenntniß zu setzen: daß ich mir vorbehalte, Hochdenselben die weiteren Aussagen des Müller, sobald ich sie vom Cardinalprimas erhalten werde, mitzutheilen.

Wien am 17ten März 1830

Reviczky

[Umseitig]

Graf von Reciczky k. ungarischer Hofkanzler

Wien den 17. März 1830.

Aktenmittheilung die Untersuchungs Sache von Caspar Hauser betreffend

 


 

[Seine k.k. Hoheit, Erzherzog Joseph Anton Johann Baptist von Österreich, der Bruder Kaiser Franz' I., ab 1796 Palatin von Ungarn = Reichspalatin der Comitate von Pest, Pilis und Solth, Erbobergespan, an seine Exzellenz Alexander Rudnay, von 1819 bis 1831 Erzbischof von Gran/Esztergom und Fürstprimas von Ungarn]

Excellentissime Domine Comes Cancellarie R. H. Aulice!

Iam antequam aestimatissime Praesidiales Litterae Excellentiae Vestrae dato 2 martii a. l. No 223 horsum perfigissent, ut primum ad notitiam meam pervenit, litterae Circularis Judicii Norimbergensis, quoad excipiendas a Vidua Majthényiana nata Bartakovits et Anna Dalbon, super adjuncti occultationem prolis cujusdam respicientibus juratas Fassiones ad civicum Magistrum Budensem appulisse, easdem Litteras per ord. Comitem Cottus Pesthinensis, ad quem pro effectuatione derivatae erant, oblata ex illo, quod non competenti sua via transmissae haberantur, Budensis Magistratui remissas fuisses siquidem praescripta quoad exteras Jurisdictiones Officiosae Correspondentiae modalitas in hoc subversandi merito stricte adeo sumenda haud videretur, ut eapropter allatae iam Litterae reinviandae venirent, abhinc pro excipiendis, quae desideratae sunt, juratis fassionibus, penes praefatam Ord. Comitem Cottus Pesthiensis, quin etiam penes Ord. Comitem Cottus Posoniensis pro exaudiendo Metropolitanae Ecclesiae Posoniensis Contionatore Müller, velut qui insiuationem Norimbergam fecisse observatus est, non secus pro examinanda matre praedictae Annae Dalbon penes Consulem Budiensem, - cui una incauta Litterarum Judicii Norimbergensis exigente ipso etiam earundem tenore secrete servandarum, ex parte Magistratus Budensis intercederem Publicum Propalatio serio improbata est - congrua illico disposita exstiterunt; ad harum in Consequentiam exhibitas horsum Viduae Majthényianae, Annae Dalbon, hujusque matris fassiones, Politiae Dicasterii Aulici Praesidi Comiti Sedlniczky, pro opportuna informatione et disponenda earumdem fassionum ad Norimbergense Judicium transpositione, eo quo ex incidenti submissi, quod in Epistolis Müllerianis, fassioni Viduae Majhényianae ad relictis (?), Complures Personae in Austria Superiori degentes nominantur, quarum exauditis via Politiae Dicasterii accomode disponanda erat. Quemadmodum praefato Comiti Sedlniczky abhinc porro significandum est, memoratum Contionatorem Müller actu Viennae constitui, ejus proinde examen pariter a dispositione Suae Excellentiae pendere.

His ita se habentibus, cum non dubitem, fassiones abhinc suspeditatas, cum appertinentibis scriptis, Excellentiae Vestrae per comitem Sedlniczky communicatas esse, reflexe ad praecitatas Excellentiae Vestrae Praesidiales Litteras non superest aliud, quam ut circa mentis Statum Annae Dalbon, ex privata ejus scripta ne sors pervestiganda, observationes meas subjungam.

Cum, uti praeallatum est, Continentiae Litterarum Judicii Norimbergensis incaute admodum dirigatae fuerint, et ex hinc evenerit, ut priusquam Anna Dalbon via Officiosa de statu rei edocta fuisset, iteratae insinuationes super Criminali, cui subjicienda esset, Inquisitione ad eam perferrentur; tales autem omni cum asseveratione factae intempestivae insinuationes tandem eidem, tam etsi optime sibi confiae, istum metum amittendae, vel ob ipsum ingratum suscipiendae idmodi inquisitionis factum, suae apud Comitem Tavernicum habitae accommodationis incutere profuerint: turbatum, quem mox actiones eius indicabant, mentis statum a metu illo, in Personam hanc eodum, ut refertur, valetudinasciam, ac secus etiam hepatis affectionibus et Melancholiae obnoxiam, gravius agente,- non a simulatione - repetendum esse censeo. Simulatio enim effugium examinis pro Scopo habuisset, cum tamen Dalboniana, in statu, quo mentis plene compos erat, fassionem, nuncupato omni cum promptitudine Juramento, ultro elicuerit; a quo momento, tamquam si fixa eam praevius sub adjunctis invadens idea, actu hoc profligata fisset, eadem pristinam animi quietem recuperavit, et juxta acceptam b. m. Informationem in praesens ita restituta est, ut e Nosocomico Pesthiensi ad S. Rochum, ubi nunc adhuc Constituitas, dum et quando dimitti possit. Accedit laude plenum, quod antelatus Comes Tavernicus in isthic readvolutis Litteris suis, praefatae Dalbonianae, de vitae, morum et accommodationis suae ratione tribuit testimonium. Etsi Continentiae Epistolarum per memoratum Müller ad Viduam Majthényianam exaratum spectentur, quibis hanc ad suggestarum per se facti circumstantiarum edendam recognitionem induere nititur, vero similis exinde colligi posse videtur, enunciationem, per dictum Müller Judicio Norimbergensi factam, vel a sinistra nocendi intentione, vel ab excentrico quodam idearum concursu provenire, atque adeo irrealem esse.

Qia vero triplicis Ordinis fassiones abhinc transpositae, relate ad adjuncta per saepefatum Müller proprie indicata, uniformiter in negativa subsisterent, et secus etiam tam seorsive consideratae, quam et inter se pro rei genuinae indole cohaererent, neque aliunde fundata aliqua suspicio de praesenti in Annam Dalbon recideret, ab ulteriori hic Loci facienda Investigatione, adeoque etiam ab inspectione privatorum Dalbonianae Scriptorum, praescindendum arbitror.

In reliquo jugi, eaque distincta cum propensione persisto

Excellentiae Vestrae Addictissime

Josephus Palatinus

Pesthini 12. Martii 830

 


 

Solmár bei Vörösvár [Folgende Worte unleserlich]

Franz Venisch Pfarrer an Johann Samuel Müller Domprediger in Preßburg

[Antwort vom 19.2.1830 auf einen Brief Müllers vom 1.2.1830. Vgl. Sittenberger, S. 231.]

Die Geschichte des unglücklichen Hauser ist mir aus den Zeitungen bekannt. Ich kann mich aber nicht erinnern, jemals von einer Verheimlichung eines Kindes etwas von Ihnen gehört zu haben, obwohl Sie mir übrigens sozusagen Ihre wichtigeren Lebens ... Schicksale und Verhältnisse mit Ihren Collegen in Oberösterreich erzählten und den damaligen Superintendenten und einen benachbarten bayrischen Pfarrer in Hinsicht ihrer irreligiösen und unmoralischen Grundsätze als höchst verderbliche Menschen schilderten. Ich kann aber geradezu nicht behaupten, ob dieser benachbarte Pfarrer Würth oder ein anderer war. Da mir der Pfarrer Würth dem Namen nach erst vor 2 Jahren nach Ihrer abentheuerlichen Reise in Oberösterreich bekannt wurde, nachdem Sie mir in einem Brief, datiert Gran den 23. August 1828 und bald darauf nach ungefähr einem M(onat?) sehr umständlich ihre Reisegefahren, und namentlich den Pfarrer Würth als ein wahres Ungeheuer schilderten. Dieser Brief ist noch vorhanden. Sollten Sie diesen gebrauchen können, so will ich Ihnen ihn gerne zuschicken. - Unter den Punkten, worüber Sie von mir einen Aufschluß zu erhalten wünschen, ist der einzige, auf den ich mich erinnere, daß einstens [bei] Frau von Majthényi die Rede war von einem Fond zu wohlthätigen Endzwecken /: ob aber [in] Bayern oder irgendwo anders, erinnere ich mich nicht :/ und daß Frau von Dalbon ihre Mutter nach Ofen kommen lassen wird, ob aber Frau von Dalbon eine Unterstützung für ihre Mutter aus diesem Fond oder in dieser Absicht Geld von Pfarrer Würth erhalten habe, oder nicht, kann ich mich ebenfalls nicht erinnern. Wohl aber erzählten Sie mir, daß Ihnen von Seite des Consistorialraths Glatz vor 2 Jahren in Preßburg eine bedeutende Summe Geldes angetragen wurde, welche [er], da Sie selbe keineswegs annahmen, für Ihre Tochter als ein Capital /: wenn ich mich [erinnere] 6000 fl :/ anlegen wollte, dieses Anerbiethen schlugen Sie ebenfalls aus. - Übrigens da Sie mir so manches, als Sie sich mit Frau Majthényi den Winter hierauf in Ofen aufhielten, erzählten; machte ich Sie selbst aufmerksam, daß dies Schlingen waren, um Sie zu fangen, namentlich mit dem Fräulein von Gy:, wo Dalbon ohne weiteres mitgespielt hat. Auch erzählten Sie mir, [wie] sich eine Parthey von Vien kommend sich im Hause der Frau von Majthényi wohnhaft machte, wo man auf alle mögliche Weise in Sie drang, diesen Leuten einen Besuch zu machen, Sie sich aber keineswegs bewegen ließen, diese Leute zu besuchen, weil Sie dabey etwas bemerkten, das bey Ihnen großen Verdacht erweckte, worunter auch Dalbon im Spiele war. Die Dalbon ist ohne Zweifel in die Geschichte des Pfarrers Würth mitverwickelt. Zufälligerweise den 17ten Februar bei Gelegenheit des Hochzeitmahles der Mosheim'schen Tochter erzählte eine Frau von Ofen, die eben als Gast auch gegenwärtig war, daß die Gouvernante des Grafen Pálffy erst dieser Tage wahnsinnig geworden sey. Anlaß dazu gab der Fall, als ihr der Graf abends andeutete, daß sie den morgenden Tag vor dem Comitate erscheinen und über 3 Punkte sich verantworten müsse, soll sie ausgerufen haben, jetzt komme sie aufs Schafot, und ist ohnmächtig zusammengesunken und von der Zeit her wahnsinnig. So erzählte diese Frau. Es muss also doch etwas in der Sache seyn, ich muthmaßte sogleich, daß diese Gouvernante Dalbon seyn müsste und daß ohne weiteres auch an Sie schon einige Punkte, über welche sie zu antworten habe, in der Geschichte des armen Hauser ergangen seyn müssten. Ich erzählte so dann, was Sie mir in Ihrem Briefe mittheilten.
   Treuster Freund! Sie [sind] in Wahrheit ein Mann Gottes, und nur durch seinen Schutz konnten Sie den vielfältigen Gefahren, mit welchen Sie ringsumher umgeben waren, glücklich entkommen. Innerstlich haben Sie den 22. Psalm, den Sie umarbeiteten, zu ihrem vertrauensvollen Gebothe gewählt.
   Sollten Sie späterhin so viel Zeit haben, mir in dieser Geschichte etwas Umständlicheres mitzuteilen, so wird es mich unendlich freuen. Welch ein Glück wird es für den armen unglücklichen Hauser seyn, wenn er durch ihre Entdeckung aus seiner Dunkelheit gezogen, in seine wahren und rechtmäßigen Umstände versetzt wird. Der Allmächtige verleihe Ihnen Kraft und Stärke, das Angefangene auch zu vollenden.

[Namenszug]

 


 

[Oben links]

von Pressburg

[Brief]

Preßburg, den 26. Februar 1830

Marie B. Perény an Barone Perény in Estergom

Ich bin sehr neugierig, was an der Geschichte mit der Gouvernante des Fidy wahres ist, sie heißt Madame Dalbon, war Gouvernante bey einem H. von Majthény zu der Zeit als dieser geistliche von hier dort Erzieher war, vorhin war sie Garderobierre bey der Müratt - es ist auf alle Fälle eine verwickelte Geschichte, die Fidy sehr unangenehm seyn muß.

[Namenszug]

[Auf der Rückseite unten]

ca. 2. Mars 830

 


 

[Oben links]

von Pressburg

[Brief]

Raab im 10t Febr. 1830

Anton Karner an Samuel Müller Domprediger in Preßburg

[Der Priester Dr. Anton Karner, geb. 1794 in Sopron, war von 1839 bis 1850 Titularbischof, von 1850 bis 1856 Bischof von Györ/Raab.]

Ich bin Euer Hochwürden für die gefällige Mitteilung im Bezüge auf den wichtigen Einfluß den Sie auf die Enthüllung des Geheimnisses, welches über die Urheber der Verheimlichung Hausers und des an ihm verübten Mordanschlags waltete, recht sehr verbunden. Diese Nachricht hat mich in ein frohes Erstaunen versetzt, und zwar nicht nur aus Theilnahme an Hausers Schicksal, an dem die Menschlichkeit so schwer beleidigt ward, sondern auch darum, daß Euer Hochw: nicht von Mörth verfolgt, nun das Werkzeug der waltenden Vorsehung geworden sind, durch das die unermessliche Bosheit, die ihren Raub schon in Sicherheit glaubt, der gerechten Strafe anheimfällt. Sollte dieses Verbrechen vielleicht nach Baierischen Landesgesetzen die Todesstrafe nach sich ziehen, so zweifle ich nicht ... Euer Hochwürden sich im Sinn des Canons-Prolatis-de homicidio im 6ten Dekret gegen Irregularität mittels Protestation ... Verzeihen E. H. diese freundschaftliche Erinnerung, an welcher bloß der gute Wille Antheil hat.
   Da Euer Hochwürden angefangen haben, ihre Angabe in der Hauserschen Sache mir gefälligst mitzuteilen, so nehme ich mir die Freyheit, E. H. zu bitten, mir auch das Resultat der eingeleiteten Untersuchung bekannt zu machen.

[Namenszug]

 


 

[Oben links]

von Pressburg

[Brief]

Preßburg, den 17. Februar 1830

B. [Johann] Jeszenák [von Király] an Graf Samuel Teleky [von Szék] in Pest

Recht interessant ist die Nachricht, die Du uns in Betreff des Hauser giebst. Der Abbé ist ein Convertit und hiesiger Sonntags Prediger in der Domkirche. Man ist sehr begierig auf den weiteren Verlauf. [ Es folgt ein ungarischer Satz.] Pálffy ist unzufrieden, daß er sich mit Deputationssachen befaßt.

[Namenszug]

[Umseitig unten]

ca. 22. de Fevr. 830

 


 

[Oben links]

von Pressburg

[Brief]

Pressburg, den 17. Februar 1830

B. Seeberg an Gräfin Brunsvik in Ofen

Unser guter Domprediger Müller verfolgt den Gegenstand seiner Angabe in der Caspar Hauser'schen Angelegenheit, es steht dahin, ob nicht darüber sein Leben in Gefahr komme; Er sticht damit in ein gewaltiges Wespennest, da Lutherische Geistliche wenigstens als Mitwißer verwickelt sind und Er den Evangelischen ohnehin schon als Convertit ein Dorn im Auge ist. [Namenszug]

[Umseitig unten]

ca. 21. de Fevr. 830

 


 

[Oben links]

von Pressburg

[Brief]

Preßburg, den 8. Februar 1830

B. Seeberg an Elise Bergmann in Ofen

Solltet Ihr wohl glauben meine Lieben, daß am Ende die Entwicklung der berühmten Lebens und Leidensgeschichte Caspar Hausers die ihr wohl alle aus den Zeitungen kennen werdet, ihre Auflösung von Preßburg aus erhalten dürfte, und das Werkzeug dazu noch oben[drein] ein Bekannter von uns seyn wird; nämlich der catholisch gewordene vormals verheurathete jetzige Kaplan und Prediger hier Hw. Müller. auffallend schon, daß er als catholischer geistlicher Kinder hat, er frühstückte im Herbst [1829?] mit seiner 12jährigen Tochter [Also ca. 1817 geboren, 2jährig, als er die Familie verließ] bey mir, ehe er nach Ofen mit ihr reisete - so würde er dadurch selbst für das gespannt neugierig Europa eine Art von Celebrität bekommen! denn so eben verlautet das Gerücht allgemein, daß als Müller vor einigen Jahren von Berlin durch's Reich reisete, ihm ein Antrag gemacht worden, und nachher noch von jener Gegend Berichte geschrieben worden, die wahrscheinlich zur Entwicklung der Hauser'schen Geschichte führen dürfte; man sagte zugleich, daß Hr Prediger Müller einige dieser Briefe dem hiesigen Magistrate übergeben hätte. /: Dieses sagte Senator Diofzegy :/ gestern bey der B. Festenberg - einige der Briefe aber nach Wien an den Polizey Minister Gr. Sedlnitzky geschickt; noch konnte ich Hr. Müller nicht selbst sprechen - sollte ich ihn sprechen und er kein Geheimniß daraus machen, so wurde ... [Stempel]..., hier nachtragen, oder in meiner nächsten beyfügen.

[Namenszug]

[Umseitig unten]

ca. 11 de Fevr. 830

 


 

[Oben links]

von Pressburg

[Brief]

Preßburg, den 14. März 1830

B. Seeberg an seine Niece Thesi in Ofen unter Adresse der Gräfin D [der Rest verdeckt]

Ich muss Dir eine Passage meines DiligenceBerichtes an dich berichtigen, daß ich nämlich der Erzählung der Gräfin Schmidegg [von Ladány], die es aus einem eigenhändigen Briefe des Grafen Tavernicus zu haben sagte, Glauben beygemessen, daß Me D'albon im Hause der Fr. v. Majthányi und des Grafen unter einem anderen Namen gewesen seye? Miller besuchte mich recht a propos noch gestern Nachmittag, ich fragte ihn darüber und er staunte, wie man so etwas erzählen könne, daß er sie dort unter dem Nahmen D'albon gekannt, und auch so im Majthányi's Hause gefunden! aber er wunderte sich auch, wie man ihm zur Last lege, was die gute D'albon an Desagrement gehabt; daß es ihm doch bekannt geworden, daß Würth, als er in Bayern über dessen Anzeige vernommen worden, ausgesagt haben solle: daß Me D'albon mehr von der Sache zu sagen wissen werde, worauf von oben der Auftrag entschlossen, solche zu verhören! auch glaubt Miller selbst nicht, daß selbe je in der Sache eingeschlossen, und bloß von Anno 826 an mit Würth in einige Berührung gekommen, und wundert sich groß, wie denn ihre Convulsionen und nachmaliger Wahn oder verstellte Narrheit erklärt werden könne; wenn Sie ganz unbefangen wäre - was Miller nachher schrieb und erklärte, was er von deren Verhältnissen und ersten ... Würths in dem Majthányischen Hause wisse, mußte er von den Gerüchten aufgefordert thun, wie ihn dann neuerlich erst S. Excellenz der Hofkanzler dann vor wenigen Tagen S. Kg. Hoheit der E. H. Palatin durch den hiesigen Vicegespann dazu aufforderten - Gr. Reviczky solchen vor nach Wien kommen ließ. Neugierig bin ich selbst, was am Ende sich entwickeln wird. S. Majestät der Kaiser und der König von Bayern scheinen der Sache selbst größere Wichtigkeit zu geben! Würths rastloses Verfolgen Millers scheint doch auf ein größeres Attentat zu deuten, wenn es auch nicht Caspar Hausers geschehener Moralischer und attentirter physischer Tod wären; wenn gleich in Ofen die Damenwelt Millern es sehr übel zu nehmen scheint, wegen Theilnahme an der D'albon, so hat doch selber von 100 rechtlichen Menschen Protection und mächtige Stützen, welche glauben, daß er bloß seine Pflicht getan!

[Namenszug]

 


 

Mon prince

Conformément aux mesures convenues ... vivement à l'instruction ultérieure des affaires de Kaspar Hauser - j'ai l'honneur de transmettre à Votre altesse le rapport du président de la cour d'appel du cercle de la Rezat,m. de Feuerbach; avec 7 annexes de pieces justificatives. Cette communication sur laquelle notre gouvernement observera d'ailleurs un profond mystère, mettra les autorités impériales, à qui Sa Majesté L'Impereur jugera convenable de confier l'investigation ultérieure de la cause. - À même de procéder avec plus de précision et de Sureté. Lorsque les pièces ci-pointes ... plus nécessaires au gouvernement impérial je pr ... votre Altesse de me les faire remettre, sans les faire passer [...]

[Adresse unten]

S. A. mons. le prince chancelier à [unleserlich]

[...] par la chancellerie, pourque le moindre nombre possible de personnes en ait connaissance.

Je suis avec la plus haute consécration, mon prince

De votre altesse

le très humble et très obéissant Serviteur De Bray

Vienne le 24. Mars 1830.

[Umseitig]

Vienne4 24. Mars 1830.

Comte de Bray

Transmet un rapport di Président de la Cour d'appel Mr. de Feuerbach, sur l'affaire de Caspar Hauser.

[Umseitig unten]

Ce rapport a été reunit à Mr. le. C. de Bray par la note avec d'autres communications relatives à l'affaire de Hauser.

 


 

Armansperg à Bray à Vienne

Munich le 16. Mars 1830.

Mr. le Ministre de la Justice m'envoie le Rapport du Président de la Cour d'Appel du Cercle de la Rezat relatif aux Dépositions du Predicateur Müller dans l'affaire de Caspar Hauser, en me remarquant que ces dépositions paraissent, d'après ce rapport, plutôt faites dans un mouvement de haine contre certains personnes, que propre à faire couvrir l' auteur du crime. Afin de pouvoir ... fois suivre aussi loin que possible le fil des indications données par le predicateur Müller il sera necessaire, que vous communiquiez le "dit rapport et ses annexes au Court Imperial avec prière de vouloir bien ordonner les messages ultérieures et necessaires, à l'effet d'obtenir de plus eclaircissemens, et vous retourner ensuite des pièces pour que vous puissiez me les renvoyer.
   M. le Ministre de la Justice m'annonce, qu'il me fera parvenir dans le meme bût le rapport ultérieur de la Cour d'appel, dès qu'il lui arrivera.

[Namenszug]

[Unten rechts]

ce 25. de Mars 830.

 


 

Note.

Im Nachgange meiner Note von 17ten dieses ...277/P. habe ich die Ehre, Eurer Durchlaucht, nebst einer Abschrift der, von dem Nürnberger Kreis- und Stadtgericht, aus Anlass der, von dem Domprediger Johann Samuel Müller gemachten Anzeigen, an den Preßburger Stadtmagistrat erlassenen Requisitionsschreiben, - die soeben von den dortigen Vizegespann erhalten, eigenhändig geschriebene und gehörig legaliter eidliche Erklärung des Müller über die von besagten Gerichte gestellten 14. Fragepunkte, dann die, jenes Requisitionsschreiben heranlagende drei Originalbriefe des Müller am dortigen königl. bayerischen Appellationsgericht für den Rezatkreis, deren Ächtheit ... vor Gericht erkannt hat, - zur gefälligen Mittheilung an die bayerischen Behörden, zu übersenden.

Wien am 31. März 1830.

Reviczky

[Unten links]

An Seines des k . k. wirklichen geheinem Raths, Haus- Hof- und Staats-Kanzlers Hernn Fürsten von und zu Metternich Durchlaucht.

[Rückseite]

Graf v. Reviczky.

Wien den 31. März

Mittheilungen in Bezug auf Caspar Hauser.

 


 

Note.

Mittels der anliegenden Note ward ich von Seiner kaiserlichen Hoheit dem Herrn Erzherzog Joseph, Palatin von Ungarn, in die Kenntniß gesetzt, daß über die Anzeigen, welche der Preßburger Domprediger Müller wegen Verheimlichung eines Knaben mit Bezug auf das durch die Zeitung kund gewordene Schicksal des Kaspar Hauser zu Nürnberg, an das königl. Bayrische Kreis- und Stadtgericht in Nürnberg gelangen ließ, zu Folge eines Einschreitens dieses Gerichtes an den Ofener StadtMagistrat, die verwittwete Maria Anna von Majthenyi geborene Bartakovics, dann die früher bey der eben genannten Wittwe, später aber bey dem königl. Tavernicus Grafen Fidel Palffy als Kinder-Erzieherin gewesene angebliche von Dalbonne, eigentlich Anna Frisacco, gerichtlich vernommen werden sollte; daß sofort der Ofner Stadtmagistrat diese Vernehmung dem Pester Comitate zuwenden wollte, letzterer jedoch selbe ablehnte und daß sonach seine kaiserliche Hoheit, in Folge der Höchst Ihnen hierüber zugekommenen Meldung, nicht nur die gehörige Konstituierung jener beyden Personen, sondern auch die Vernehmung des Dom Predigers Müller anzuordnen befunden habe.
   Weil die Erzieherin Dalbonne, eigentlich Anna Frisaco, als ihre Konstituierung dieser Einleitung zufolge statt finden sollte, mit Wahnsinn befallen wurde, mithin nicht sogleich vernommen werden konnte, so geruhten Seine kaiserliche Hoheit inzwischen ihre in Ofen befindliche alte Mutter Theresia Frisacco über den Fraggegnenstand constituieren zu laßen, und eine Abschrift des diesfälligen Verhörs mir zu übersenden, damit ich die darin befindlichen Angaben über die Lebens-Schicksale ihrer gedachten Tochter Anna Frisacco /: bisher unrichtig Dalbonne genannt :/ zu Triest, ihrem Geburtsort und früherem Domizil, erwägnen laßen könne.
   Hierzu habe ich die angemeßene Vorkehrung bereits getroffen und behalte mir vor, Eurer Durchlaucht den Ausschlag davon, sobald mir solcher von dem küstenländichen Gouverneur einberichtet werden wird, bekannt zu geben. Seither sind mir von Seiner Kaiserl. Hoheit dem Herrn Erzherzog Palatin die von der verwittweten Marianne von Majthenyi, geborene Bartakovics in dieser Angelegenheit abgegebene Original-Äußerungen, sowie die inzwischen auch mit der Anna Frisacco /: Dalbonne :/ aufgenommene Aussage zugeschickt worden, um diese Actenstücke an das Nürnberger Gericht zu befördern. Da diese Beförderung, der Bedeutung nach, nur im diplomatischen Wege geschehen kann, so gebe ich mir die Ehre, die, die gedachten Aussagen enthaltenden Piècen, sammt den darauf Bezug habenden Acten Eurer Durchlaucht in der beygebogenen Note Seiner Kaiserlichen Hoheit des Erzherzoglichen Palatines zur gefälligen Verfügung des Erzielten, mit dem Beysatze zu übergeben, daß sich Seiner Kaiserlichen Hoheit die Unthunlichkeit dem Dom-Prediger Müller hierorts über den Fraggegenstand annehmen zu lassen, mit der Bemerkung vorgestellt habe, daß die Vernehmung dieses Geistlichen, um dem abgesehenen Zweck zu entsprechen, nur bei der strafgerichtlichen Behörde statt finden kann, das hiesige Kriminalgericht aber seinem Wirkungskreise nach, zu dieser Vernehmung nicht berechtigt, überdieß auch der Dom-Prediger Müller, welcher sich nur einen Tag lang hier aufgehalten hatte, sogleich wieder nach Preßburg zurückgekehrt ist.

Wien, am 31. März 1830.

Sedlnitzky

[Adresse unten]

An Seine Durchlaucht, den Herrn Fürsten von Metternich, k. k. geheimen Haus- Hof- und Staatskanzler.

[Umseitig]

Polizey Präsident
     Graf v. Sedlnitzky

Wien den 31. März 1830.

Mittheilung mehrerer von dem Hr. Erzherzog Palatin mit Noten vom 25. Febr. und 5. März übersendeten Aktenstücke in Betreff der stattgehabten Vernehmungen in der Angelegenheit des Caspar Hauser.

 


 

Nürnberg 23. Januar 830.

Chargé

An den königl. Löbl. Stadtrath zu Ofen

No 238. recommandiert gegen Postschein. R. S. Ex.

Nürnberg 22. Januar 830.

Das k. bayrische Kreis- und Stadtgericht Nürnberg an denk. Löbl. Stadtrath zu Ofen.

Es liegt eine Anzeige vor, daß der Domprediger Müller zu Preßburg im Jahre 825 oder 826 zur Zeit, als er sich im Hause der Frau Marianne v. Majthényi. Sternkreuz Ordens Dame in Ofen als Erzieher befunden, von dem Pfarrer Würth durch die Gouvernante der Frau v. Majthényi eine gewisse Frau von Dalbonne bedroht worden:
   Wenn er /: Müller :/ es wagen würde, die ihm bewusste Geschichte von der Verheimlichung eines Kindes in Bayern zu offenbaren, so werde es ihm schlecht gehen, er werde selbst seines Lebens nicht sicher seyn - daß Pfarrer Würth dem Domprediger auch Geld habe anbieten lassen;
   Wir requirieren daher, die Frau von Majthényi und Frau von Dalbonne über ihre Wissenschaft von der bezeichneten Bedrohung - des Geldanbiethens, sowie darüber, wie und seit wann sie sind mit dem Pfarrer Würth bekannt geworden? - eidlich zu vernehmen.
   Desgleichen ward angezeigt, daß Pfarrer Würth vor 2 Jahren die Frau von Dalbonne durch eine Geldunterstützung in den Stand gesetzt habe, ihre Mutter von Triest nach Ofen kommen zu lassen.
   Wir bitten auch, diesen Umstand zu erheben, und zu ermitteln, von welchem Betrage die Unterstützung gewesen, welche Frau von Dalbonne von Würth erhalten, was letzteren hierzu veranlasst habe, usw.
   Schlüßlich bitten wir besagten Zeugen unter den abzuleistenden Eid unter ... chliches Stillschweigen aufzulegen und deren Aussagen bald gefälligst zu übersenden.

Zu allen Gegen ... unterzeichnet voll Hochachtung Busch m. p. [manu propria]

 


 

[Schreiben aus Pest an Graf Sedlnitzky]

Note.

Vor kurzem gelangte das hier abschriftlich beyliegende amtliche Schreiben des königl. bayerischen Kreis und Stadtgerichts Nürnberg an den Ofener Stadtmagistrat, um über einige auf Verheimlichung eines Knabens Bezug gebende Umstände, die darin namhaft gemachten Personen, und zwar die verwittwete Marianne von Majthényi geb. Bartakovits und Frau von Dalbonne zu vernehmen, welche letztere sich früher bey der eben besagten Frau von Majthényi, dann zuletzt bey dem Grafen Tavernicus als Erzieherin befand, gegenwärtig aber in folge jenes ämtlichen Schreibens von einer auf Wahnsinn deutenden Gemüthsstimmung befallen ist.
   Einer zu genau genommenen Befolgung allerhöchsten Verordnungen ist es beyzumessen, daß jenes Dienstschreiben, welches dem Ofener Magistrat, da keine der beyden Personen unter der städtischen Gerichtsbarkeit steht, die den ersten Vicegespann des Pesther Comitats übersendet hat, von diesem mit der Bemerkung, daß ein Ersuchschreiben von einer ausländigen Behörde nur im Wege der Statthalterey zugesendet werden könne, zurückgewiesen, und nicht sogleich in Erfüllung genommen wurde.
   Auf eine hierüber erhaltenen Anzeige ist jedoch von hier aus bereits nicht nur die anverlangte Vernehmung der zwey gedachten Personen, wie auch der nun in Ofen befindlichen Mutter der letzteren, sondern zugleich auch jene des Preßburger Dompredigers Müller veranlaßt worden, indem es schon aus dem obigen Dienstschreiben, noch weit mehr aber aus zwey durch den besagten Prediger Müller an die Frau von Majthényi gerichteten, und mir von derselben so aber mitgeteilten Briefen, welche ich Eurer Exzellenz in Abschrift in der weiteren Anlage gleichfalls übersende, ersichtlich ist, daß eben dieser Prediger Müller die Veranlassung zu jenen Dienstschreiben gegeben.
   Da zugleich in diesen Müllerschen Briefen mehrere in Oberoesterreich befindliche Individuen angeführt werden, und es allerdings denen gelegen seyn dürfte, alles zu angreifen, was in dieser so schwebenden Sache nur immer zur Aufklärung dienen kann, so finde ich mich bewogen, Eurer Exzellenz nebst Mittheilung des ... gelassenen ... zu ersuchen, auch diese vorgedachten Individuen über die bestehenden Umstände vernehmen zu lassen und das Ansinnen zu verfügen; den Erfolg dieser Nachforschung aber seiner Zeit anher mittheilen zu wollen, so ich nicht ermangeln werde, Eurer Exzellenz von den weiteren diesseitigen Erhebungen in die Kenntniß zu setzen.
   Zum Schluße dieses Schreibens wurde mir die Aussage der Mutter der Frau von Dalbonne eingehändigt; ich theile dieselbe Eurer Exzellenz mit der Bitte mit, über die darin mitgetheilten Angaben in Triest weitere Nachforschungen veranlassen zu wollen, da bei Bestätigung des Inhalts derselben die Frau von Dalbonne von jedem Verdachte gereinigt wäre.

[Namenszug unleserlich]

[Unten links]

Pesth den 25ten Februar 1830.

 


 

Note.

Im Nachgange meines Schreibens vom 25ten Februar d. J. übersende ich Eurer Exzellenz in der Anlage nun auch die auf Verlangen des Nürnberger Kreis- und Stadtgerichts eidlich aufgenommenen Aussagen der Frau Marianne von Majthényi, geborene von Bartakovits, und der Erzieherin Frau von Dalbonne mit dem Ersuchen, Eure Exzellenz möchten nach davon genommener Einsicht diese Aussagen, nach welchen beyde keine Kenntniß der fräglichen Umstände zu haben angeben, an das gedachte Nürnberger Gericht gelangen lassen.
   Ich habe nebstbey zu bemerken, daß man bey Vernehmung der letzteren, hinsichtlich auf ihren Gemüthszustand mit aller Vorsicht zu Werke gegangen, und dazu den Zeitpunkt ihrer wiederkehrenden ruhigen Besinnung benützt habe; daß ferneres laut des anhero erstatteten Berichts, sobald dieselbe das eidliche Bekenntnis, wozu sie immer Verlangen geäußert, abgelegt hatte, die bey ihr bis dahin sehr bemerkbare Beängstigung gänzlich verschwunden, und ihre volle Herstellung eingetreten sei.
   Nachdem ich endlich in Erfahrung gebracht, daß der in die Sache sehr verflochtene Preßburger Domprediger Johann Samuel Müller sich gegenwärtig in Wien befinde, so stelle ich es Eurer Exzellenz anheim, ob Sie es nicht für zweckmäßig erachten dürften, denselben alldort vernehmen zu lassen.

[Namenszug unleserlich]

[Datum und Adresse unten links]

Pesth den 5ten März 830.

An seine des Herren PolizeyMinisters, Grafen von Sedlnitzky, Excellenz.

 


 

Note.

Im Verfolg der Note vom 31. März d. J. ... 321/P. habe ich die Ehre, Eurer Durchlaucht, eine, mir soeben von Seiner Kaiserlichen Hoheit dem Herrn Erzherzog Palatin übersendete nachträgliche Erklärung des Preßburger Dompredigers Johann Samuel Müller mitzutheilen, welche derselbe dem dortigen Vizegespann [Caspar] von Takáts übergeben, dieser aber Seiner Kaiserlichen Hoheit vorgelegt hat.
  Da in dieser, meist nur eine Wiederholung des Bekannten enthaltenen Äußerung auch auf den protestantischen Prediger zu Pesth, Joseph Kalchbrenner, berufen wird, so haben Seine Kaiserl. Hoheit auch diesen in der Sache vernehmen lassen. Nach der schriftlichen Aussage desselben, welche hier gleichfalls angeschlossen wird, kennt jedoch Kalchbrenner keinen kön. bayerischen Prediger, namens Würth; es ist ihm unbekannt, ob ein solcher sich in den Jahren 825 oder 826 zu Pesth aufgehalten habe; ob er den Müller aufsuchen wollte; und in was für Verhältnissen er überhaupt mit diesem stehe.
   Da Seine Kaiserl. Hoheit mich zum Schluße davon in Kenntnis setzen: daß Höchstdieselben, auch die Vernehmung des Pfarrers zu Solmár, dessen gleichfalls in den Anzeigen des Müllers öfters erwähnt wird, angeordnet haben; so behalte ich mir vor: sobald ich die Aussage desselben von Seiner Kaiserlichen Hoheit erhalten haben werde, auch diese Eurer Durchlaucht alsogleich zu übersenden.

Wien am 31. März 1830.

Reviczky

[Unten links]

An Seine des k. k. wirklichen Geheimen Raths, Haus- Hof- und Staatskanzlers Herrn Fürsten von und zu Metternich Durchlaucht.

[Umseitig]

Herr ungarischer Hofkanzler Graf v. Reviczky. WEien 31. März 1830.

Mittheilung anderer Aktenstücke hinsichtlich der stattgehabten Vernehmungen in der Caspar Hauser'schen Untersuchungssache.

 


 

Note.

Die von dem königlich bayerischem Gesandten Grafen Bray Eurer Durchlaucht in betreff der Anzeige des bekannten Preßburger Dompredigers Johann Samuel Müller übersendeten und hier rückfolgenden Actenstücke, welche Hochdieselben mir in kurzem Wege mitzutheilen die Güte hatten, enthalten meist nur eine Wiederholung des in der Sache bereits Bekannten, und biethen keinen Stoff zu besonderen Bemerkungen dar.
   Die ersten Anzeigen des Müller, welche, wie das Präsidium des k. bayerisch. Appellationsgerichts in seinem Vortrage vom 7. März 830 bemerkt, dem Preßburger Stadtmagistrat von dem Nürnberger Stadt- und Kreisgericht ungeeigneterweise in Urschrift mitgeteilt worden sind, habe ich bereits die Ehre gehabt, Eurer Durchlaucht samt den eidlichen Aussagen des Müller über die, vom besagten Kreis und Stadtgericht gestellten Fragepunkte, unterm 31. März d. J. ... 321./P. zu übersenden.
   Vermög dessen, den rückfolgenden Acten sub G zuliegenden Dekrets des k: bayerischen Appellationsgerichts an das Nürnberger Stadt- und Kreisgericht vom 2. März d.J. sollte zwar Müller vor der Hand nur als Denunziant, und nicht als Zeuge, sonach unbeeidet vernommen werden; nachdem jedoch das gedachte Stadtgericht in seinem Requisitionsschreiben vom 22. Jänner 830 ausdrücklich die eidliche Vernehmung des Müller wünschte; so ist derselbe bereits hiernach unter den für Priester in Ungarn bestehenden Formalitäten, über die in Frage stehenden Punkte, unter Eidesleistung vernommen worden.

Wien am 3. April 1830.

Reviczky

[Unten links]

Seiner des k. k. wirklichen Geheimen Raths Haus- Hof- und Staatskanzlers Herren Fürsten von Metternicht Durchlaucht.

 


 

Note.

Nachdem der Preßburger Domprediger Johann Samuel Müller, in seinen bekannten Anzeigen, sich häufig auch auf den Pfarrer zu Solmár bezieht; so haben Seine Kaiserliche Hoheit, der Herr Erzherzog Palatinus, auch diesen, in der Sache vernehmen lassen, wie ich die Ehre hatte, Eurer Durchlaucht bereits unterm 31ten d. J. 345/P. zu eröffnen.
   Vermög der zuliegenden legalisierten Äußerungen des gedachten Pfarrers Franz Venisch ist derselbe von dem Prediger Müller mittelst eines, den Akten in Urschrift angeschlossenen Briefes vom 1. februar 830, aufgefordert worden, sich darüber zu äußern: ob er sich nicht auf dasjenige erinnere, was er, Müller, ihm, in betreff dessen, von dem evangelischen Prediger Würth. im Jahre 826. gemachten Versuches, mit ihm im Hause der Frau von Majthenyi zu sprechen, erzählt habe. so wie: ob es ihm nicht erinnerlich sei: daß im Herbste 828 an der Tafel der Frau von Mathenyi, davon die Rede war: daß die Gouvernante Dalbon ihre Mutter von Triest nach Ofen haben kommen lassen, und zu diesem Ende eine Unterstützung am Gelde von dem vorgenannten Würth erhalten habe, und daß in Bayern zu ähnlichen wohltätigen Zwecken ein eigener Fond, von protestantischen Glaubensgenoßen gebildet, bestehen soll? -
   Hierauf habe der gedachte Pfarrer Venisch ihm erwidert: er entsinne sich wohl, daß bei der Mittagstafel der Frau von Majthenyi, von einem zu wohltätigen Zwecken gebildetem Fond die Rede war; ob jedoch dieser in Bayern oder wo sonst bestehen soll, daran wisse er sich nicht zu erinnern; eben so wenig wisse er sich dessen zu erinnern: daß die Gouvernante Dalbon, zur Bestreitung der Reiseauslagen ihrer Mutter, irgend eine Aushilfe oder eine Unterstützung von dem Prediger Würth empfangen haben soll; doch entsinne er sich: daß Müller ihm einmal erzählt habe, es sei ihm von dem Consistorialrath Glatz vor zwei Jahren zu Preßburg eine bedeutende Summe, wie Pfarrer Venisch sich zu erinnern glaubt, angeboten -, und, als er sie ablehnte, zu Gunsten seiner Tochter angetragen worden; doch habe er auch dieses Geschenk anzunehmen sich geweigert; - eben so habe Müller ihm erzählt: daß die Frau von Maithenyi und die Gouvernante Dalbon in ihn gedrungen seien: einige Individuen, welche in das Haus der Ersteren kamen, zu sprechen; welche er Müller aber, da sie ihm verdächtig schienen, nicht vorgelassen habe; - ob der Prediger Würth unter jenen nicht genannten Individuen war, so wie worin der Verdacht des Müllers bestand, wisse er, Pfarrer Venisch, nicht zu sagen. Übrigens kenne er, Venisch, den Prediger Würth nicht persönlich, sondern bloß aus den Briefen und Erzählungen des Müller, in welchen er ihm auch geschrieben hat: daß Würth einst seinem Leben nachgestellt haben soll.
   Ich beeile mich Eurer Durchlaucht auch diese Documente nachträglich mitzutheilen.

Wien am 15ten April 1830,

Reviczky

[Unten links]

Seine des k. k. wirklichen Geheimen Raths, Haus- Hof- und Staatskanzlers Herren Fürsten von Metternich Durchlaucht.

[Umseitig]

Graf v. Reviczky.

Wien den 15. April 1830.

Mittheilungen in Beziehung auf die Angelegenheit des Caspar Hauser.

 


 

[Brief von Metternich]

[Links oben]

An Gr. Bray

Wien, d. 16. April 1830.

[Links darunter]

auf dem Grund einer demselben von dem Preßburger DomPrediger Müller gemachten Anzeige [...]

[Text rechts]

Wie es S. des k. kaislerl. außerordentlicher Gesandten und bevollmächtigten Minister Herrn Grafen v. Bray Hochgeboren bereits bekannt ist, hatte der unterzeichnete Haus-, Hof- und Staatskanzler es sich zum angelegentlichen Geschäft gemacht, die geeigneten Einleitungen zu treffen, daß die von Seite des k. Kreiß- und Stadtgerichts zu Nürnberg an die ... sche Unterbehörde unmittelbar gestellten Anträge wegen Erhebung verschiedener wegen Erhebung auf die Enthüllung des Schicksals des Caspar Hauser sich beziehender Daten; ihrer gehörigen Erledigung unter der erforderlichen Leitung der betreffenden Oberbehörde des Königreichs Ungarn zugeführt werden möchten.
   Da nun dem Unterzeichneten die Resultate dieser Erhebungen so eben zugekommen sind, so beehrt sich derselbe, mittels der hier im Anschluss befindlichen Actenstücke, sie Hochgeboren zum weiteren gefälligen Gebrauch mitzutheilen.
   Diese Pappiere enthalten sowohl die Aussagen jenes Individuums, welche in dem Requisitionsschreiben des Kreißgerichts zu Nürnberg angedeutet worden sind, als auch noch andere, damit in Zusammenhang stehende Personen, nämlich der Mutter der Erzieherin Dalbonne, eigentlich Anna Frisacco, und des protestantischen Predigers zu Pesth, Joseph Kalchbrenner, sowie auch auf diese Verhandlungen sich beziehende Originaldokumente, um deren seiner Zeit zu veranlassende Zurückstellung die gefällige Einleitung des Herrn Grafen v. Bray erbetten wird.
   Darin der Unterzeichnete aufrichtig bedauert, daß diese sämtlichen Aktenstücke zu folge ihres Inhalts ... das so wünschenswerthe Licht über den fraglichen Gegenstand verbreiten, so gibt sich derselbe zugleich die Ehre, seiner Hochgeboren, den ihm unterm 24. v. M. brevi manu gütigst mitgetheilten insinuierten, an S. Majestät den König erstellten Bericht des K. B. Appellationsgerichts des Rezatkreises in Betreff des Caspar Hauser im Anschluss mit verbindlichem Dank unter der Bemerkung zurückzustellen, daß derselbe keine neuen Anhaltspunkte für eine dießseits einzuleitende weitere Untersuchung darbietet, daß aber hinsichtlich dieses übrigens an sich sehr intereßanten Aktenstücks die jenseits gewünschte Vorsicht beobachtet worden ist.
   Indem der Unterzeichnete sich beehrt, S. des p.p. Hochgeboren diese Eröffnungen zu mehren?, benützt derselbe zugleich mit Vergnügen diese Veranlassung p. p.

[Umseitig]

Wien den 16. April 1830.

An Herrn Grafen Bray.

Weitere Mittheilung von Aktenstücken in Beziehung auf die Angelegenheit des Kaspar Hauser.

 


 

No 4.        München, 17. April 1830

Durchlauchtig hochgeborener Fürst!

In Beziehung auf eine Untersuchung mit dem Minister Freiherrn von Zentner über Caspar Hauser, glaubte ich denselben auf eine in der hier beigelegten Nummern 25. des Landbothen enthaltenen, wie mir übrigens scheint, nicht Zeit- und Zweckgemäßen /: roth angestrichenen :/ Artikel über diese merkwürdige Person aufmerksam machen zu sollen, und ich erhielt darauf die hier beigefügte Rückäußerung, in welcher Freiherr von Zentner einige Details über die dem Landbothen erwähnten Thatsachen besitzt, welche vielleicht für den Gang der weiteren Untersuchung von Interesse sein könnten.-
   Geruhen Eure Durchlaucht die Versicherung meiner Ehrfurch zu genehmigen.

Spiegel

[Unten]

An des Herrn Hof- und Staatskanzlers p.p. Durchlaucht.

[In Anlage: Blätter aus dem Bayer'schen Landboten, von Donnerstag, dem 15. April. mit Bleistiftvermerk auf die Ausgabe vom Sonnaband, den 17. April]

[Umseitig]

Politischen Inhalts.

No 34.       München, 17. Aprill 1830.

Graf von Spiegel

übersendet die Nummer 45 des Landbothen und ein Schreiben des Freiherrn von Zentner vom 16. d., in Beziehung auf Kaspar Hauser.

Durch die Post.

 


 

ad No 34. München 17. April 1830, empfang.. 16. April 1830.

Eurer Exzellenz

danke ich ergebenst für die gefällige Bezeichnung einer Stelle in dem Landboten über den bekannten Hauser in Nürnberg;- es wundert mich nicht, daß die Neuigkeitsblätter über die Geschichte dieses Unglücklichen alle Gerüchte, die ihnen zukommen, mit Eile bekannt machen. Zu dem, was in dem zurückfolgenden Blatte des Landboten enthalten ist, hat ein zufälliger Besuch bey dem Hauser in Nürnberg die Veranlassung gegeben. Der preußische Premier Lieutenant bei dem I. Garde Regiment von Pirch, durch die Zeitungen von den neusten Gerüchten um Hauser unterrichtet, wünschte bei seiner Durchreise in Nürnberg nach Wien und Ungarn dieses Geschöpf selbst zu sehen, welches ihm auch in Gesellschaft gestattet wurde. Er unterhält sich mit Hauser und versuchte, ob dieser nicht einige ungarische und polnische Worte verstehe, z. B. Zahlen, Vater, Mutter, zärtliche Ausdrücke von Kindsfrauen an Kinder, einige harte Ausdrücke - Flüche - und wirklich schienen dergleichen Worte und Ausdrücke dem Hauser nicht fremd zu seyn. Er versichert, solche in seinen Kinder-Jahren gehört zu haben. Bey Flüchen erschrak er sehr und sagte, daß in der Art der schwarze Mann, sein Begleiter nach Nürnberg, gegen ihn im Unwillen geflucht habe. - Hauser schien auch Erinnerungen eines Pallastes zu haben, in welchem er als Kind sich befand.-
   Die letzten Nachrichten über diesen Unbekannten, welche man nach Wien mitgetheilt hat, sind höchst merkwürdig und können vielleicht zu einer Entdeckung des Urhebers des an Hauser begangenen Verbrechens führen. Wir erwarten begierig die Resultate der von der obersten Staats-Polizey-Behörde in Wien hierüber gepflogenen Untersuchungen.
   Ich ergreife mit vielem Vergnügen diese Veranlassung, die Versicherung meiner Dienstbereitwilligkeit und Verehrung allen Gesinnungen zu erinnern

[G. F.] von Zentner

[Unten]

München den 16. April 1830.

[Rückseite]

zum Brief von München N0 34. vom 17. April 1830.

 


 

[Links oben]

An Gr. Bray.

Wien, den 18. April 1830.

Unter Beziehung auf jene Mittheilungen, welche der Unterzeichnete H. H. und St.Kanzler am 16. d. M. S. des p.p. Hochgeboren in Behuf der Angelegenheit des Caspar Hauser zu machen in dem Fall war, beehrt derselbe sich, die ihm so eben weiter zugekommenen damit in Verbindung stehenden Aussagen des Pfarrers zu Solmár Franz Venisch sowie ein Schreiben desselben, auf welchen sich der Preßburger Domprediger Joh. Sam. Müller in seinen Anzeigen häufig bezieht ... in Abschrift nachträglich ... im Anschluss theils in gehörig ... lischen Abschriften zu übermachen.
   Indem der Unterzeichnete sich schmeichelt, dadurch ... einen neuen Beleg des ... ... zu geben, welches die K.K. Staatsverwaltung in ihrem Bereich für die fragliche Sache zu bethätigen sich angelegen seyn lässt, benützt derselbe zugleich mit mehrerem Vergnügen diese Gelegenheit S. Hochgeboren die Versicherung vollkommenster Hochachtung zu senden

[Rückseite]

Wien den 18. April 1830.

An Hr. Grafen Bray

Mittheilungen der Aussagen des Pfarrers zu Solnar Franz Venisch, in der Untersuchunhg der Angelegenheit des Caspar Hauser.

 


 

[Links unten]

Eure Durchlaucht dem k. k. Herrn Haus Hof und Staatskanzler p. p. Fürsten von Metternich

[Text]

Der Unterzeichnete beehrt sich, Seine Durchlaucht dem k. k. Herrn Haus, Hof und Staats Kanzler, Fürsten v. Metternich, den Bericht des k. bayerischen Appellationsgerichts Präsidenten v. Feuerbach vom 8. d. mit Beilagen tit. A bis F mit der ganz gehorsamsten Bitte zu überreichen, davon die gefällige Veranlassung entnehmen zu wollen, die zur Enthüllung des räthselhaften Schicksals des unglücklichen Caspar Hauser mit so lebhaftem Interesse begonnenen Nachforschungen, auf den Grund von neuesten Wahrnehmungen, geneigtest fortsetzen zu lassen.
   Der Unterzeichnete fügt den ... Dank seiner ehrfurchsvollen Gesinnungen bei

Wien den 19. April 1830.

 In Abwesenheit des k. bayerischen Herrn Gesandten

Legationsrath v. Gaßer

 


 

Ad num.

Ansbach, am 8. April 1830.

Allerdurchlauchtigster Großmächtigster Koenig, Allergnaedigster Koenig und Herr!

den sogenannten Kaspar Hauser betreffend.

Das rätselhafte Dunkel, das über dem früheren Schicksal des geheimnisvollen Jünglings verbreitet liegt, welcher die Theilnahme von Europa, selbst des gebildeten Theils der neuen Welt erregt hat, scheint, weit entfernt, sich allmählich zu zerstreuen, nur immer mehr verdüsten zu wollen. So oft man bisher einige Lichtfunken zu sehen glaubte, so schnell verschwanden sie wieder; jede vernünftige Auflösung des Räthsels gab bis jetzt immer nur ein neues, noch größeres Räthsel zu lösen auf. So eines der neuesten Ereignisse.
   Während ein Domprediger in Ungarn, wie Eure Königliche Majestät aus dem Bericht vom 7. März zu erfahren geruht haben, hieher die Anzeige macht, daß und von wem Kaspar Hauser in Bayern gefangen gehalten worden, führt der Zufall einen Preußischen Garde-Offizier nach Nürnberg, welcher Stoff zu der Vermuthung liefert, daß Kaspar Hauser in frühester Jugend sich in Ungarn befunden habe. Da dieses neue Ereignis zu wichtig ist, um nicht der K. K. österreichischen Regierung ebenfalls mitgetheilt zu werden, so beehrt sich der allerunterthänigstunterzeichnete in der Abschrift die soeben eingelaufenen gerichtlichen Protokolle hiemit vorzulegen. Um die Bedeutenheit ihres Inhaltes zu bemessen, ist zu bemerken, daß Kaspar Hauser, - ein in physischer und psychologischer Hinsicht, außerordentliches, dabei aber höchst einfaches und zugleich unbeholfenes Wesen, seiner fortgeschrittenen Bildung ungeachtet, noch immer als ein unschuldiges, unmündiges Kind zu betrachten ist und bezüglich seines früheren Lebens als ein Mensch, der sich wohl erinnert, einen langen Traum geträumt zu haben, aber sich vergebens anstrengt, der geträumten Begebenheit, ihrer Gegenstände und deren Zusammenhangs, wieder bewusst zu werden; während ihn gleichwohl zuweilen, auf äußere Anregung, ungesucht, unerwartet und ihm selbst unerklärbar, einzelne Bruchstücke des düsteren Traums aus den dunklen Tiefen der Seele auftauchen. An einen Betrug oder gar an ein zwischen von Pirch und Hauser verabredetes Spiel ist, abgesehen von der hier in Ansbach wohlbekannten, würdigen Persönlichkeit des Ersteren durchaus nicht zu denken.
   Bei dieser Gelegenheit glaubt der allerunterthänigstunterzeichnete, - welcher seit Kaspar Hausers erstem Erscheinen denselben unausgesetzt, sowohl hinsichtlich seiner Persönlichkeit als der wunderbaren Geheimnisse seines Schicksals, als Gegenstand besonderer Aufmerksamkeit, Beobachtung und Nachforschung, amtlich wie außeramtlich behandelt hat - Eurer Königlichen Majestät den Auszug eines älteren authenthischen Schreibens vom 6. Dezbr. 1828 vorlegen zu müssen, dessen nicht unwichtiger Inhalt, gehörig benutzt, vielleicht noch die Enthüllung der verborgenen Greuel herbeiführen könnte. Die auffallende architektonische Genauigkeit und zum Theil sehr ins Einzelne gehende Bestimmtheit in Beschreibung des Hauses (Palastes, Schlosses), welches Kaspar im Traume gesehen zu haben glaubt, konnte die Phantasie aus sich selbst nicht erschaffen, vielweniger der schwache, an Erfahrungen höchst beschränkte Verstand eines Kaspar Hauser erfinden. Hauser hatte keine Gelegenheit, ein ähnliches Gebäude, zumal mit der inneren Einrichtung, wie das beschriebene, irgendwo in Nürnberg zu sehen. Im Dezember 1828 war überdies Hauser noch sehr weit in seiner Entwicklung zurück, wusste noch nicht genau, lebende und leblose dinge zu unterscheiden, hatte erst einige Monate zuvor erfahren, daß die Blätter und Blumen nicht von Menschenhänden ausgeschnitten worden, daß es am Himmel einen Mond und Sterne gibt, daß die Menschen, ihn selbst ausgenommen, noch etwas anderes als Wasser und Brod genießen und auf einem anderen Lager als Stroh schlafen können u.s. w. und war so arm an Worten und Begriffen, daß er sich nur mit Mühe verständlich zu machen vermochte. Der alleruntertänigstunterzeichnete war daher immer der Überzeugung, daß wenn, in oder außer Deutschland, ein Schloss aufgefunden würde, welches dem. von Hauser ziemlich genau beschriebenen, offenbar auf wiedererwachten, alten Erinnerungen beruhendes Traum-Schlosse, mit der weißen Ritterstatue am Treppengeländer des Erdgeschosses, ähnlich wäre, man vielleicht von der Entdeckung nicht sehr weit entfernt sein dürfte.
   Einem jeden nur mittelmäßig geschickten Baumeister würde es ein leichtes sein, Riß und Zeichnung des Gebäudes, nach Hausers Beschreibung zu entwerfen. Daß Hauser die frühesten Jahre der Kindheit in Freiheit gelebt, auch damals schon etwas sprechen gelernt hat, alsdann aber erst vielleicht im 2ten, 3ten Jahre auf die Seite geschafft wurde, ergibt sich durch Combination mehrerer Umstände als sehr wahrscheinlich, wo nicht als gewiß. Auch ist nicht unwahrscheinlich, daß der früheste Aufenthaltsort des unglücklichen Kindes, während seiner Freiheit, von dem Orte, wo es später so lange gefangen gehalten wurde, verschieden, vielleicht sogar weit entfernt sei. Ob Eurer Königlichen Majestät Staatsministerium der Justiz es dem Zweck möglicher Entdeckung nicht allenfalls für angemessen erachte, obenangeführtes, im Auszuge beiliegendes Schreiben des früheren von Tucher (nunmehriger Vormund des Hauser) an den unterzeichneten, der K.K. österreichischen Regierung ebenfalls mitzutheilen? ob und welcher Gebrauch überhaupt von den in gedachtem Schreiben angeführten, wenigstens als Thatsache unzweifelhaften Umständen gemacht werden solle und könne? muss der allerunterthänigstunterzeichnete lediglich höherem Ermesssen anheimstellen.
   Der Seltenheit wegen legt zugleich der allerunterthänigstunterzeichnete aus seinen über Caspar Hauser gesammelten Privat-Akten eine getreue Kopie der in gedachtem Brief erwähnten, von der ungeübten Kinderhand Hausers; in einer Art von Extase entworfenen, eben wegen ihrer offenbaren Portraitähnlichkeit um so merkwürdigeren Zeichnung, hiemit bei.
   Zu den vielen über Kaspars Herkunft verbreiteten, theils albernen, theils ganz unwahr befundenen, theils außer den Grenzen jeder möglichen gerichtlichen Untersuchung liegenden Gerüchten oder Anzeigen, gehört auch die: unser räthselhafter Findling sei ein vertauschter, ausgewechselter, und dann auf die Seite geschaffter Prinz des Großherzogs Carl von Baden und Stephanies, folglich keine geringere Person, als - der nummehrige ächte Großherzog von Baden selbst! Diese, laut eines Schreibens vom 13. Dezember vor. Jahres, schon damals leise umhergetragene, jedoch juridisch-tathsächlichen Anhaltspunkts ermangelnde romantische Sage, ist, aus Veranlassung des Ereignisses mit von Pirch, wohl aber noch mehr aus Veranlassung der bekannten Zeitungsnachrichten über das schwere Erkranken des jüngstverstorbenen Herrn Großherzogs von Baden, von neuem wieder aufgewacht. Der in Combinationen und Hypothesen unerschöpflichen Phantasie ist es sogar, ihres Dafürhaltens, gelungen, die deutsche Geburt Hausers mit seinen halb polnischen halb ungarischen Erinnerungen, das Traumschloss Hausers, das man in Deutschland sucht, mit dem wahren oder verstellten Wahnsinn, oder, wie andere Nachrichten besagen, einer simplen Ohnmacht, der ungarischen Gouvernante (Frau von Dalbonne) in Verbindung zu bringen.
   Welch ein wunderbares Verhängnis übrigens über dem fast gespensterhaften Dasein des mysteriösen Jünglings waltet, zeigt von neuem die, bereits aus öffentlichen Blättern bekannte nahe Todesgefahr, welcher Kaspar Hauser am 3. des Mts. wieder nur durch glücklichen Zufall entgangen ist. Die Kugel, welche ihm bloß eine starke Streifwunde an der linken Seite des Kopfs versetzt hat, würde, wenn sie auch nur um einige Linien tiefer eingedrungen wäre, unfehlbar getödtet haben. Dabei trieb der Zufall das seltsame Spiel, daß ihn in diesem Jahr an demselben Wochentage und in derselben Stunde aus Versehen eine Kugel traf, an welcher im vorigen Jahr ihn das mörderische Eisen seines Verfolgers verwundete.

Mit der allertiefsten Devotion verharrend

Eurer Koeniglichen Majestaet

allunterthänigst treu gehorsamster von Feuerbach G. P.

 


 

[Beilagen zu vorherigem Schreiben]

Beil. A

Abschrift.

Zeugen-Verhör

wegen widerrechtlicher Gefangenhaltung des Kaspar Hauser, abgehalten den 30. März 1830. vormittags

In Gegenwart
des k. Kreis- und Stadtgerichts-Raths von Roeder
des Diurnisten Pritting, als ad. crim. verpflichteter Aktuar,

Der erschienene wurde zuförderst ermahnt über den Vorfall, worüber er werde vernommen werden, seine
Wissenschaft in seiner unverfälschten Wahrheit ohne Rückhalt auszusagen und sodann vernommen wie folgt:

Persönliche Fragen.

1.) Der Zeugen Tauf- und Zunahme?
     2.) Religion?
     3.) Alter?
     4.) Geburts- und Wohnort
     5.) Stand und Erwerbe?
     6.) Der Zeugen Verhältniß in Beziehung auf Verwandtschaft, Freund- und Feindschaft
     oder deren besonderen Pflichten zu dem Hauser?
     7.) Ob Zeuge von seiner Aussage Nuzen zu hoffen oder Schaden zu fürchten habe?
     8.) Ob dem Zeugen Jemand wegen des Zeugnisses angeboten oder gegeben habe?
     9.) Ob Zeuge sich nicht mit anderen Personen über seine Aussage im Voraus benommen habe?

ad 1., Ich heiße Otto Ferdinand von Pirch
     ad 2., evangelischer Religion
     ad 3., 30 Jahre alt
    ad 4., zu Baireuth geboren, in Potsdam wohnhaft und seit dem Monat Septbr. auf einer Reise nach Ungarn
     und Italien begriffen
     ad 5., Premier-Lieutenant im I. königl. Preuß. Garde-Regiment
     ad 6., Verneinend.

Herr Komparent wurde legal vereidet.

Specialia.

1.) Was führte Sie zu Kaspar Hauser?

Das allgemeine Interesse an Kaspar Hausers unglücklichem Schicksal und insbesondere der in öffentlichen Blättern aus Ungarn neuerdings ertheilten Nachrichten.

2. Welche Wahrnehmungen haben Sie bei Kaspar Hauser gemacht?

Nachdem die Herren, welche mich zu dem Hauser geführt hatten, von mehreren gleichgültigen Sachen mit ihm gesprochen, frug auch ich ihn: ob er das Zählen erlernt und ob er sich der Ausdrücke edy, katdoe, harom, zu deutsch 1, 2, 3,- erinnert.-
Welche ungarische Zahlworte ich aus Rücksicht der in öffentlichen Blättern aus Ungarn mitgetheilten Notizen mich absichtlich bediente, - worauf Hauser in ein tiefes Nachdenken verfiel, darauf aber in Hast und furchtbar ergriffen, äußerte: "Das habe ich schon gehört wie im Traum." Als ich -zaz- zu deutsch: hundert. aussprach, sagte Hauser von selbst: "das eine große Zahl." Und als ich mich des Fluchwortes basmata remtete bediente, zuckte Hauser krampfhaft zusammen, und sagte ängstlich: "Das hat der Mann gesagt, - zweimal auf dem We,g und einmal, wie er mich geschlagen hat." Bei dem von mir gebrauchten Ausdruck matka, zu deutsch Mutter erheiterte sich Hausers Gesicht mit einem mal, und er rief freudig aus: "Das ist Mutter." in einem Tone, der uns Anwesende ergriff,- und als ich ociec zu d. Vater, sprach, sagte er planmäßig aus eigenem Antrieb: "das ist Vater, das habe ich aber nicht so oft gehört." Nachdem ich scherzend geäußert: buzirscz moi kochan buziersc moi chlopek z. d. komm mein lieber, komm mein Junge, lachte Hauser - und sagte freundlich "Die Worte habe ich gehört - ja meine Kindsmagd."

Die von mir vernommene Sprache hat den Hauser seltsam aufgeregt, daher von seinem Pfleg-Vater ein Spaziergang in Vorschlag gebracht worden, auf welchem ich den Hauser begleitete, auch dabei den Ausdruck = moja baba z. d. meine Alte, meine Kindsfrau gebrauchte, worauf Kaspar Hauser lachte, und sich streichelnd äußerte: "aa, ja, da lachte sie immer" und als ich den weiteren Fluch aussprach bot foi mat,- da zuckte Hauser zusammen, - und äußerte: "das ein böses Wort, darf man nicht sagen", welche Wahrnehmungen mir die Überzeugung gaben, daß dem Hauser die polnische Sprache durchaus nicht fremd ist.-

3.) Zu welcher Sprache gehören eigentlich die dem Hauser bekannten Ausdrücke?

Die Zahlworte eins zwei und drei, dann der Ausdruck zaz, und der Fluch basmana remtete ist ungarisch,- die übrigen Ausdrücke polnisch.- Übrigens wird in Ungarn fast zu gleichen Theilen ungarisch, polnisch,- und deutsch gesprochen.

4.) Haben Sie sonst noch etwas anzugeben?

Nein.-

V. g. u. u. entlassen.

v. Pirch
Prem. Lieut. im königl. Preußischen I. Garde-Regiment

Bemerkung

Die Identität der Person dieses sehr gebildeten, und von allen, die ihn kennen, hoch geachteten Offiziers, kann von dem Inquirenten, der ihn in frühester Jugend kannte, selbst bezeugt werden. Derselbe deponierte mit großem Interesse für den Hauser, im übrigen aber durchaus unbefangen.

g. w. o.

Königliche Kreis- und Stadtgerichts-Kommission

v. Roeder, Pritting

 


 

Abschrift

Beil. B.

Zeugen-Verhör

wegen wiederrechtlicher Gefangenhaltung des Kaspar Hauser, abgehalten den 31. März 1830, Vormittags 11 Uhr.

In Gegenwart
des k. Kreis- und Stadtgerichts-Raths von Roeder
des Diurnisten Pritting, als ad. crim. verpflichteter Aktuar,

Der erschienene wurde zuförderst ermahnt über den Vorfall, worüber er werde vernommen werden, seine
Wissenschaft in seiner unverfälschten Wahrheit ohne Rückhalt auszusagen und sodann vernommen wie folgt:

 

Persönliche Fragen.

1.) Der Zeugen Tauf- und Zunahme?
     2.) Religion?
     3.) Alter?
     4.) Geburts- und Wohnort
     5.) Stand und Erwerbe?
     6.) Der Zeugen Verhältniß in Beziehung auf Verwandtschaft, Freund- und Feindschaft
     oder deren besonderen Pflichten zu dem Hauser?
     7.) Ob Zeuge von seiner Aussage Nuzen zu hoffen oder Schaden zu fürchten habe?
     8.) Ob dem Zeugen Jemand wegen des Zeugnisses angeboten oder gegeben habe?
     9.) Ob Zeuge sich nicht mit anderen Personen über seine Aussage im Voraus benommen habe?

ad 1. Ich heiße Johann Jacob Schnerr,
    ad 2. evangelischer religion
    ad 3. 42 Jahre alt
    ad 4. zu Uffenheim geboren, hier wohnhaft,-
    ad 5. Buchbinder u. b. Magistratsrat,
    ad 6. Mit Kaspar Hauser bin ich meines Wissens nach nicht verwandt, und ganz bestimmt weder besonders freund noch feind mit ihm.
    ad 7-9. Verneinend.

Specialia.

Komparent wurde legal vereidet.-

Es ist zur Anzeige gekommen, daß durch Sie ein Fremder zu dem Kaspar Hauser geführt worden.- Geben Sie das Nähere hierüber an?

Der pens. Kgl. Preußische Major von Weitershausen, mit dem ich schon lange bekannt bin, ersuchte mich im Laufe der verflossenen Woche, einem seiner dahier eingetroffenen Verwandten, Gelegenheit zu verschaffen, Kaspar Hauser zu sehen.
   Ich sprach desfalls mit meinem Kollegen, dem Hrn. Magistratsrath Biberbach,- und es geschah mit dessen Zustimmung, daß ich am Samstage, den 27. d. Vormitt. den Verwandten des Herrn von Weitershausen, Hrn. Premier-Leutenant von Pirch, zum Biberbach geführt habe, in dessen Begleitung wir gemeinschaftlich in Kaspar Hausers Stube eintraten, auch so lange der Fremde beim Hauser war, dortselbst verblieben bin.

Welche Vernehmungen machten Sie bei Gelegenheit dieses Besuchs?

Nachdem ich uns p. Biberbach von gleichgültigen Dingen mit dem Kaspar Hauser gesprochen hatten, mischte sich auch Hr. von Pirch in das Gespräch, und frug den Hauser, ob er zählen, und das Einmaleins gelernt habe, auch einige ungarische Zahlworte vorbrachte, welche den Hauser in tiefes Nachdenken versetzten, so wie der Eindruck der Sprache des Fremden, einen auffallenden, ganz außerordentlichen Eindruck auf den Hauser gemacht hat. Wegen der von Hrn. v. Pirch vorgebrachten ungarischen Ausdrücke beziehe ich mich auf die von demselben hierüber bereits erstattete Anzeige.

Von Kommissions wegen wurde der Komparent von den Inhalte des Protokolls vom Po. durch Vorlesen in Kenntnis gesetzt. und erklärt hierauf:

Der Vorfall ist in dem vorliegenden Protokoll getreu, und wahrhaft erzählt, und ich bestätige, insonderheit wahrgenommen, und mit Erstaunen bemerkt zu haben, daß als v. Pirch den Ausdruck zaz gebrauchte, Hauser allsogleich bemerkte: "Das - eine große Zahl". Bei dem Fluchworte basmata remtete äußerte Hauser, unter krampfhaften Zuckungen,- und sehr ängstlich: "Das hat der Mann gesagt, auf dem Weg, und einmal, wie er mich geschlagen,"- wobei er auf seinen Arm deutete. Als Hr. v. Pirch den Ausdruck matka aussprach, sagte Hauser aus eigenem Antrieb: "Das ist Mutter," und auf den Ausdruck ociec äußerte Hauser: "Das ist oder heißt Vater", wobei er erwähnte, daß er diesen Ausdruck nicht so oft gehört.- Besonders auffallend war es mir endlich, als Hr. von Pirch in scherzendem Tone sprach buziercz moi kochan, welche Worte Hauser den Hauser mit fühlbarer Freude erfüllten, und dergestalt ergriffen haben, daß Magistratsrath Biberbach einen Spaziergang in Vorschlag brachte, da ich jedoch verhindert war, dahin zu folgen, so bin ich auch außer Stande die nähern Momente derselben anzugeben.-

Haben Sie sonst noch etwas anzugeben?

Nein.

Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben. Johann Jakob Scherr.

Gebärde: unbefangen. g. w. o.

Königl. Kreis und Magistrats-Kommission.

Von Roeder. Pritting.

 


 

[Verhör Biberbach, Einleitung wie zuvor]

[Angaben zur Person]

Johann Christian Biberbach, evangelisch, 48 Jahre alt, geb. zu Zirndorf, Kaufmann und Magistrats-Rath, Kaspar Hauser seit ca. 3 Monaten zur Pflege in meinem Hause.

[Vereidigung]

Specialia.

1.) Welche Wahrnehmungen haben Sie bei Gelegenheit eines Besuchs, den Hauser bekommen, gemacht?

Am 27. d. Mts. ward mir durch meinen Kollegen, den Magistratsrath Scherr, ein reisender junger Mann ins Hause gebracht, der durch das allgemeine Interesse an Hausers Schicksal veranlaßt, den Hauser persönlich zu sehen wünschte. Ich führte diesen Fremden, der mir duch den mit zur Stelle gekommenen pensionierten Major v. Weitershausen, als einen Verwandten , den Premier-Lieutenant v. Pirch vorstellig gemacht worden war, zu Hauser, bei welchem er in meiner Gegenwart geraume Zeit verweilte.
   Der Herr von Pirch drückte sich des öfteren in ungarischer und polnischer Sprache aus, welche den hauser seltsam ergriffen, in tiefes Nachdenken brachte, aus dem er endlich unter der Erklärung, daß ihm die Ausdrücke des v. Pirch so klängen, als wenn er sie schon einmal gehört hätte, sozusagen, wieder erwachte.
   Die nähern Umstände des von dem Hrn. von Pirch mit Hauser gepflogenen Gesprächs wird Ersterer bereits selbst angegeben haben, daher ich mich auf den Inhalt desselben hiermit beziehe.

Von Commissions wegen wurde Herr Komparent durch Vorlesen des Protokolls vom 30. März von dessen Inhalt in Kenntnis gesetzt, worauf derselbe erklärte:

Der Vorfall ist treu - und der Wahrheit gemäß durch den Hrn. Pirch zu Protokoll erzählt worden, und ich muß auch diejenigen Wahrnehmungen bestätigen, welche bezüglich des Hauser zur Anzeige gebracht worden sind.
  Namentlich schauderte Kaspar Hauser ganz zusammen, als sich Hr. v. Pirch des Fluch-Wortes basmana remtete bediente, und äußerte ausdrücklich "böses Wort" und daß der Mann, der ihm hierher geleitet, unterwegs, und auch schon in seinem Kerker, als er ihm auf den Arm geschlagen, dieses Ausdrucks sich bedient habe. Wogegen der Ausdruck moja babaden Hauser mit unendlicher Freude erfüllte. Auch habe ich deutlich, unbezweifelt, selbst gehört, daß Hauser, als der von Pirch zaz ausgesprochen, ohne weitere Beihülfe erklärt hat, daß dies eine große Zahl bedeute, ferner daß Hauser die Ausdrücke matka und ociec dahin, daß dadurch Vater und Mutter genannt wurde, begründet hat.-

2.) Haben Sie sonst etwas anzugeben?

Nichts, als daß Hauser mit außerordentlicher Anhänglichkeitdem Herrn v. Pirch ergeben ist, und durchaus mit demselben wegreisen wollte, auch bitterlich weinte, als sich Herr v. Pirch von ihm entfernte.-

Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben. J. C. Biberbach.

Gebärde: Unbefangen.

g. w. o.

Königl. Kreis- und StadtgerichtsCommission.

gez. Roeder. Pritting.

 


 

[Es folgt ein weiteres Verhör von Roeders, nunmehr protokolliert durch den Diurnisten Ellinger. Es betrifft Johann Gottlieb Freiherr von Tucher, evangelisch, 32 Jahre alt, Ratsaccessist beim Kreis- und Stadtgericht. Es sind im Wesentlichen dieselben Inhalte vorhanden wie bei den drei vorangegangenen Verhören. Die 11 Doppelblätter sind schwer lesbar und bleiben ohne Transkription]

 


 

[Brief Tuchers an Feuerbach, 8 Seiten, ohne Transkription]

 


 

[Männerkopf. Es handelt sich entweder um das Original einer Bleistiftzeichnung Kaspar Hausers, die am 15. November 1828 entstanden sein soll, oder wahrscheinlicher um eine Kopie derselben, aus der Hand des Freiherrn Gottlieb von Tucher. Da sich die Zeichnung in einem Dossier des Apellationsgerichtspräsidenten Paul Anselm von Feuerbach befindet, ist anzunehmen, daß sie zuletzt in dessen Verfügung, vielleicht sogar in dessen Besitz stand. Nach Aussage Maries von Tucher, der Schwester Gottliebs von Tucher, soll Kaspar Hauser die Zeichnung nach einer Vorlage angefertigt haben (frgl. Friedrich Schiller). Die Zeichnung wurde zu unbekanntem Zeitpunkt in einen allseits bekannten, gegenüber dem Original jedoch verfremdeten Holzschnitt umgesetzt. Dieser ist abgebildet und Kaspar Hauser zugeschrieben bei 1. Georg Friedrich Daumer: Kaspar Hauser - sein Wesen, seine Umschuld, seine Erduldungen und sein Ursprung..., Regensburg 1873, Schlussblatt, 2. Johannes Mayer, Peter Tradowsky: Kaspar Hauser - das Kind von Europa, Stuttgart 1984, S. 342, 3. Christian Schön: Kaspar Hauser - Bildwelten, Regensburg 2016, S. 31.]

 


 

[Umseitiger Schlusstext der Akte Feuerbach]

K. bayerische Gesandtschaft

Wien den 9. April 1830.

Mittheilung Berichts des Appelationsgerichts-Präsidenten v. Feuerbach vom 8. d., nebst Beylagen, die Angelegenheit des Caspar Hauser betreffend.

[Wie gelangte diese Akte aus dem bayerischen Königshaus nach Wien?

Die Erklärung findet sich bei Johannes Mayer, in seinem Werk über Stanhope (S. 538): In einem Brief Johann Philipp von Wessenberg an Lord Stanhope, vom 13. September 1834, steht:

   "Ansbach, 13. Sept. Zur Zeit der jüngsten Wiener Ministerial-Konferenzen war der einzige kö- niglich-bayerische Bundestags-Gesandte von Mieg, der früher hier einer oberen Verwaltungsstelle vorstand, nach Wien berufen worden, wohin er sämtliche Caspar Hauser betreffenden Akten mitnahm. Diese Akten sind, wie man hört, nicht wieder hierher zurückgekommen..."

   Im Januar 1834, wenige Tage nach Kaspar Hausers Tod, war Arnold von Mieg als bayerischer Bevollmächtigter zu den Wiener Ministerkonferenzen "für deutsche Angelegenheiten" entsandt worden. Wenn man den Historikern glaubt, sollte von Mieg bei diesen Verhandlungen, die sich Monate hinzogen, Metternichs Plänen zur Einrichtung eines Bundesgerichts und zur Abgabe von Länderkompetenzen an den Deutschen Bund entgegentreten. Dass von Mieg dem Regime Metternich bayerische Akten zuspielte, dürfte weniger bekannt sein.]

 


 

Note.

Der Tavernicorum Regalium Magister, Graf Fidel Pálffy, hat mir das beiliegende Gesuch der vormaligen Erzieherin seiner Tochter, der bekannten Anna Dalbon, übersendet, worin dieselbe die Verhandlung der zum Theil auch gegen sie eingeleiteten Untersuchung zu beschleunigen und das Resultat desselben, im offiziellen Wege, der betreffenden Behörde zu bedeuten bittet, indem, solange ihre Unschuld nicht auf diese Weise dargetan wird, sie fortan vor der Welt als schuldig, oder wenigstens als verdächtig angesehen wird, und außer Stande ist, sich und ihrer alten Mutter den Unterhalt, wie bisher, im Fache der weiblichen Erziehung zu verdienen,
  Nachdem ich bereits die Ehre hatte EurerDurchlaucht die Aussage aller Personen,auf welche der Preßburger Domprediger Müller in seiner Angabe deutete, und von denen Äußerungen einiges Licht in der fraglichen Angelegenheit gefasst werden konnte,- mitzutheilen; so zweifle ich nicht, daß die betreffende kön: bayerische Gerichtsbehörde in der Lage seyn dürfte, ein Urteil in dieser Sache baldigst zu schöpfen.
  Ich erlaube mir daher die Bitte: daß es Eurer Durchlaucht gefällig seyn wolle, mich zu seiner Zeit von dem Resultate deiser Angelegenheit in Kenntniß setzen zu wollen, um hintan auch die betreffenden ungrischen Behörden, zur Beruhigung alles jener Partheyen, welche dießfalls vernommen urden, unterrichten zu können.

Wien am 29. April 1830.

Reviczky

[Unten links]

An Seine des k .k. wirklichen Geheimen Raths Haus- Hof- und Staats-Kanzlers, Herrn Fürsten von Metternich Durchlaucht.

[Umseitig]

Graf v. Reviczky

Wien den 23. [?] April 1830.

Die an Seine Majestät gerichtete Bitte der Anna Dalbon um Lossprechung von dem Verdacht ihres Antheils an dem Schicksal des Caspar Hauser, und eine Bescheinigung des Urtheils in dieser Sache betreffend.

 


 

An Gr. Reviczky

Wien, den 27. April 1830.

Nachdem ich die von ...

[Brief des Fürsten Metternich an Reviczky, nicht transkribiert.]

 


 

An Gr. Bray, Wien

Wien, den 4. Mai 1830. In Folge eines von Seite...

[Brief des Fürsten Metternich an de Bray, nicht transkribiert.]

 


 

Note.

Mit Beziehung auf meine Note...
   ... ob und welche Mitteilung etwa Hochdieselben von den in dem obigen Berichte des Fürsten Porcia enthaltenen Notizen an die k. b. Gesandtschaft gelangen zu lassen erachten ... die Bitte, an ... Reviczky ... leiten zu wollen ...

[Brief des Grafen Sedlnitzky an Fürst Metternich am 5. Mai 1830, nicht transkribiert]

 


 

An Gr. Revitzky

Wien, den 17. Mai 1830.

Wie E. E. bereits bekannt ist, hatte der Umstand, daß die, in Betreff des in Dunkel gehüllten Schicksals Kaspar Hausers, in Untersuchung gekommene Anna Frisacco, angeblich Dalbonne, aus Triest gebürtig ist, den Herrn Präsidenten der Polizeihofstelle Graf v. Sedlnitzky veranlaßt, am letztgedachten Ort möglichst genau Erhebungen über die Verhältnisse dieser Person und ihrer Mutter einzuleiten.
   So eben wird mir von demselben das Resultat dieser getroffenen Einleitung mittels eines ihm durch den Herrn Küstenländischen Gouvernements Grafen Porcia angelangten ... Bericht des Polizeidirektors zu Triest mitgeteilt, und da es, rücksichtlich der von E. E. auf die Hausersche Angelegenheit gefälligst genommenen Einflusses Hochdemselben willkommen sein dürfte, auch von diesen Notizzen Kenntnis zu erhalten, so gebe ich mir die Ehre, E. E. die fraglichen Aktenstücke im Anschluß mit dem ... zu übermachen wie bei der ... Zurückstellung derselben eröfnen zu wollen, ob und inwieweit Hochdieselben es für angemessen erachten, auch diese, obschon für die Hauptsache irrelevanten Daten der k. bayerischen Regierung mitzuteilen.

[Umseitig oben]

An Grafen Reviczy

Wien den 17. Mai 1830.

die C. Hausersche Angelegenheit betreffend

 


 

[Brief des Fürsten Metternich an Graf Revitzky, nicht transkribiert.]

 


 

Note.

Die beyden Schreiben des Linzer Herrn Regierungs Präsidenten Grafen von Ugarte vom 8. und 13. l. M. welche ich Eurer Durchlaucht in der Nebenlage sammt ihren Original Allegaten mitzutheilen mir die Ehre gebe, enthalten die Ergebnisse jener Erhebungen, die ich aus Anlass der Hindeutungen des Preßburger Dompredigers Joh. Samuel Müller, aufnehme, ihm angeblich erinnerliche Beziehungen einiger vormals k. Bayrischer Beamten und evangelischen Seelsorger im Lande ob der Enns, die, seiner Meinung nach, mit dem Schicksal des bekannten Kaspar Hauser zu Nürnberg im Zusammenhang stehen könnten, eingeleitet, und Eurer Durchlaucht zur Kenntnis zu bringen mit meiner Zuschrift vom 31. März l. J. zugesichert habe.
   In dem ersten dieser Schreiben leuchtete mir aus dem Umstande, daß der vormalige K. Bayrischen Landgerichts Actuar zu Vöcklabruck, nunmehriger Justiz Assessor in München, Mayer, auf welchem, nach den Angaben des Dompredigers Müller, die schlimmste Inzicht einer Schuld in der besagten Angelegenheit lastete, mit der Gattin des damaligen Schärdinger Postmeisters Gaugel einen unehelichen Sohn gezeugt, und dieses Kind späterhin aus den Händen der Pflegerin desselben zu Vöclabruck, in eigene Obsorge übernommen habe, die Möglichkeit einiger Beziehung auf den Caspar Hauser hervor.
   Allein durch die in dem zweiten Schreiben vorkommende Erörterung verschwindet alle Haltbarkeit der Vermutung, daß dem im Jahre 1816 aus dem vertrauten Verhältnisse der Mde Gaugel mit dem Bayrischen Justizbeamten Mayer entsprossene, nunmehr erst im 14ten Jahre stehende Knabe mit dem Caspar Hauser, welcher vermöge den aus öffentlichen Blättern ersichtlichen Daten schon über 17 Jahre ist, eine und dieselbe Person sein dürfte.
   Nachdem ich dem weisen Ermessen eurer Durchlaucht anheim stelle, in welchem Maße und auf welche Weise Hochdieselben von dem Inhalte der vorliegenden Communicate gegenüber dem königl. Bayerischen Ministerium einen Gebrauch zu machen erachten, erlaube ich mir, Eure Durchlaucht um deren künftige geneigte Zurückstellung zu ersuchen.

Wien, am 21. May 1830

Sedlnitzky

[Adresse]

An Seine, des k. k. geheimen Herrn Haus- Hof- und Staats-Kanzlers, dann dirigierendem Ministers der auswärtigen Angelegenheiten p. p. Fürsten von Metternich Durchlaucht.

 


 

Note.

Mittelst des verehrten Schreibens vom 17ten Mai l. J. war es Eurer Durchlaucht gefällig, mir das Resultat der Erhebungen, welche über die Verhältnisse der Anna Frisacco, angeblich Dalbonne, und ihrer Mutter Theresia Frisacco, zu Triest eingeleitet wurden, mitzuteilhen.

Indem ich mir die Ehre gebe, die erstgedachten Communicate mit verbindlichstem Danke zurückzustellen, erübrigt mir nichts, als zu bemerken, daß es auch durch die gegenwärtigen Erhebungen beinahe zur höchsten Gewißheit wird, daß die Dalbonne mit den Schicksalen des Caspar Hauser's in keinen Verhältnißen stehe. Insbesondere dürften diese Erhebungen der procedierenden bayrischen Behörde dennoch in der Hinsicht von Interesse seyn, weil sich daraus ergibt, daß auch die Behauptung des Preßburger Dompredigers Müller, als habe Dalbonne die Reise ihrer Mutter nach Ofen, mit dem Gelde, welches sie mittelst des Predigers Wirth angeblich von einem Verein in Bayern erhielt, bestritten, als grundlos sich darstellt, da es aus dem Bericht der Triester Polizeibehörde ersichtlich ist, daß ihre Mutter Theresia Frisacco mit einem Pass vom 9ten Mai 1828. Zahl 9460. von der genannten Behörde versehen, nach Ungarn reisete, und zu diesem Zwecke in Triest aus ihrem auf 800 fl. Conv.-Münze reduzierten Kapital 100 fl. erhob, und sich über die anderen 700 fl. eine Anweisung auf den Kaufmann Johann Schäffer in Pesth ertheilen ließ.

Wien am 27. Maji 1830.

Reviczky

[Adresse unten links]

An Seine des . k. wirklichen Geheimen Raths Haus- Hof- und Staats-Kanzlers Herrn Fürsten von Metternich Durchlaucht.

[Umseitig]

Graf Reviczky

Wien 27. May 1830

Zurückstellung von Kommunikation Hauser betreffend.

 


 

Seine Durchlaucht der kaiserlich königl. geheime Haus- Hof- und Staats-Kanzler Fürst von Metternich haben in der verehrlichen Note vom 4. Mai ... den k. bayerischen Herrn Gesandten Grafen von Bray zu der Einwirkung aufgefordert, daß die betreffende kgl. bayerische Gerichtsbehörde veranlaßt werde, ehemöglichst und auf eine offizielle Weise sich im Betreff der - wegen der Caspar Hauserischen Angelegenheit in Ungarn statt gehabten Vernehmungen erklären, insbesondere eben, wie nach den vorliegenden Daten vorausgesetzt werden dürfe, die Nichtigkeit der Anzeige des Dompredigers Müller auszusprechen, um den betreffenden Individuen im Wege der jenseitigen Behörden die gewünschte Beruhigung verschaffen zu können.
   Als Resultat der gemachten Einschreitung beehrt sich der unterzeichnete kgl. bayerische Geschäftsträger Seiner Hochgeboren, den kaiserlich königlichen Herrn Hofrath Grafen von Mercy die anliegenden Zeugnisse des Präsidiums des königlichen Appellationsgerichts für den Rezatkreis und das königliche Kreis- und Stadtgericht Nürnberg zur weiteren gefälligen Verfügung zu übergeben. Beide Actenstücke dürften hinreichend erscheinen, die Anna Dalbon, um deren Rechtfertigung es sich vorzugsweise gehandelt hat, vor der Hand zufrieden zu stellen.
   Die Vorstellung der genannten Dalbon an seine Majestät den Kaiser in der Anlage zurückgebend, benüzt der Unterzeichnete mit Vergnügen die Veranlassung seiner Hochgeboren den Herrn Grafen von Mercy die Gesinnungen seiner ausgezeichnetesten Hochachtung auszudrücken

Wien den 9. Juny 1830.

v. Haber.

[Unten links]

Seiner Hochgeboren des kaiserlich königlichen Herrn Grafen von Mercy ...

 


 

Das

Präsidium

des Königlich Baierischen

Appellations Gerichtes

für den

Rezat Kreis

erklärt hiemit, bei seiner Amtspflicht, auf den Grund seines amtlichen Wissens und vollständiger Kenntnis der Acten:

1., daß Anna Dalbon, geborne Frisacco zu Ofen, einer Theilnahme an den an Kaspar Hauser verübten Verbrechen, oder der Theilnahme der Mitwissenschaft an irgend einem anderen Verbrechen oder Vergehen, von der bei dem Untersuchungsgerichte zu Nürnberg, noch bei hiesigem Königlichen Appellationsgerichte, als Criminal-Obergericht des Rezat-Kreises, jemals auch nur in den enferntesten Verdacht gezogen worden ist;

2., daß die von dem Kreis- und Stadtgerichte zu Nürnberg an die ungarischen Gerichtsbehörden erlassenen Requisitionen keineswegs die Vernehmung der Dalbon als einer Verdächtigen oder Angeschuldigten, sondern lediglich ihre Vernehmung als Zeugin zum Zweck hatten, um nach ihrer, so wie der Frau Gräfin von Majtheni Aussagen, die von dem Domprediger Müller gegen mehrere proestantische Geistliche und andere Protestanten in Baiern erhobenen schweren Beschuldigungen, hinsichtlich ihrer Glaubwürdigkeit oder Unglaubwürdigkeit, nach gesetzlicher Vorschrift, einer vollständig begründeten, richterlichen Würdigung unterziehen zu können; endlich

3., daß durch Conclusum ad acta des Kreis- und Stadtgerichts Nürnberg ddo 25. Mai l. Js. die von dem Domprediger Müller erhobenen Denunciationen für durchaus gehaltlos, unglaubwürdig und keiner weiteren rechtlichen Berücksichtigung würdig erklärt worden sind, überdieß durch Bericht des mehrerwähnten Kreis- und Stadtgerichts von demselben Datum, bei dem hiesigen Gerichtshofe der vorläufige Antrag gestellt worden ist: das Königliche Appellationsgericht möge gegen den Domprediger Müller, wegen Verläumdung, bei der ihm vorgesetzten Gerichtsbehörde, die erforderliche Untersuchung veranlassen: über welchen Antrag, nach eingekommenen vollständig geschlossenen General-Untersuchungs-Acten, den Kaspar Hauser betreffend, der geeignete Beschluss gefaßt werden wird.

Alles dieses wird hiemit, bei beschlossener Amtspflicht, unter amtlichem Siegel gewissenhaft hiemit bekundet.

Ansbach, am 28. Mai 1830.

von Feuerbach ...

[Unten]

Trischel, Secretarius.

[Umseitig]

Kgl. bayerische Gesandtschaft

Wien 9. Juny 1830.

Akten Mittheilung, Hauser betreffend

 


 

[Brief des Fürsten von Metternich]

[oben links]

An Gr. Reviczky

Schl[oss] Johannisberg, d. 18. Juny 1830.

[Unleserlich Metternich]

In Berücksichtigung der von E. E. mit schätzbarer Note vom 23. April d. J. geäußerten, und insbesondere durch das hier zurückfolgende. das Gesuch der Anna Dalbon, eigentlich Frisacco veranlassten Wunsches, daß von Seite der K. Bayersch. Behörden nach nunmehr durch uns erhaltenen Äußerungen eine beruhigende Erklärung über die Schuldlosigkeit, oder, in Beziehung zu Caspar Hauser zu Nürnberg durch die Denunciationen des Dompredigers Müller zu Preßburg, in Untersuchung gekommenen Personen, erfolgen möge, nehme ich keinen Anstand hierwegen die geeignete Einschreitung im ministeriellen Weeg zu machen.
   Als Resultate derselben gebe ich mir nunmehr die Ehre, E. E. im ... burg die so eben durch die K. Bayersch. Gesandtschaft in diesem Betreff mir zugekommene Erklärung des Präsidiums des K. Bayersch. Appellat. Gerichtes die Kenntnis vom 28ten v. M. das Conclusum des K. B. Kreis- und Stadtgerichts Nürnberg vom 25. d. M. zu übersenden.
   Da nun in diesen beiden Documenten, besonders in dem ersten, hinreichende Anhaltspunkte enthalten sind, welche zu den von E. E. mir gefälligsz bezeichneten oben erwähnten Zweck zu benützen seyn dürften, und da es sich wahrscheinlich nunmehr in Betreff dieser ganzen Angelegenheit hinsichtlich der ... ... diesseitigen Einflusses, wohl und noch darum handeln kann, welche Folge dem ... von den K. B. Behörden angedachten Antrag auf Untersuchung gegen den Domprediger Müller wegen Verleumdung K. B. Angehörigen seiner Zeit zu geben seyn wird, so kann ich es lediglich E. E. gefälligem Ermessen überlaßen, von beiden Aktenstücken den sachdienlichen Gebrauch zu machen, indem ich es noch zu bemerken mir die Ehre gebe, daß ich es für angemessen gefunden habe, letztere dem Hochgeb. Präsidenten der Polizeihofstelle Gr. von Sedlnitzky in Abschrift mitzutheilen.

[Umseitig]

An Hr. Grafen Revitzky

Johannisberg 18. Juny 1830.

Akten Mittheilung, Hauser betreffend.

 


 

[Brief des Fürsten von Metternich]

An Gr. Sedlnitzky

Schl. Johannisburg, d. 18. Juny 1830.

[Namenszug Metternich]

Aus Veranlassung eines, von der E. E. aus der Verhandlung wegen Kaspar Hauser zu Nürnberg hinlänglich bekannten Anna Frisacco angeblich Dalbon, an S. M. gerichteten Gesuchs, wurde ich vor einiger Zeit von dem K. Ungersch. Hochgeb. Hofkanzler Gr. Revitzky angegangen, bei dem K. Bayersch. Ministerium die geeigneten Anträge zu stellen, daß von Seite der betreffenden Bayersch. Ger. Behörden, nach nunmehr durch uns erhaltenen Äußerungen, eine beruhigende Erklärung über die Schuldlosigkeit jenes Individuums ... rechtlich werden möge,welche durch die Denuntiationen des Preßburger Dompredigers Müller dießseits in Untersuchung gekommen sind.
   In Folge der von mir hierwegen gemachten Einschreitung habe ich nunmehr so eben in ... der Königl. Bayersch. Gesandtschaft eine Erklärung des Präsidiums des K. Bayersch. Appellat. Gerichts für den Rezatkreis, so eine Conclusum des K. B. Kreis- und Stadtgerichts zu Nürnberg, erhalten.
   Da nun aus diesen Urkunden hervorgeht, daß die K. Bayersch. Behörden von der Grundlosigkeit der Anzeigen des erwähnten Müller die Überzeugung erhalten, so sich sogar vorbehalten haben, seiner Zeit eine Untersuchung gegen ihn bei der vorgedachten Behörde wegen Verläumdung K. B. Angehörigen zu veranlassen, so habe ich mich beeilt, die Originalia dieser Erklärungen an den Hochgeb. Gr. Revitzky zu weiterem geeigneten Gebrauch zu leiten, glaube aber zugleich Abschriften hievor in ... E. E. mittheilen zu sollen, um von dem damaligen Stand dieser Angelegenheit gefälligst Kenntnis nehmen zu können.
   Da übrigens vermöge desselben, wie E. E. sich daraus zu überzeugen belieben werden, eine Mittheilung der von Hochgeborenselben mit den gesendeten Noten vom 5ten und 29ten vor. Mon. mit zugefertigten Aktenstücken nicht weiter erforderlich erscheint, so gebe ich mir die Ehre letztere bei gegenwärtiger Veranlaßung im Anschluß mit verbindlichen Dank zurückzustellen.

[Umseitig]

An Hr. Grafen Sedlnitzky

Johannisberg 8. Juny 1830.

Hauser betreffend.

 


 

Note.

Ich habe die Aktenstücke, welche Eure Durchlaucht mir mit der verehrlichen Note vom 27. April d. J. in Beziehung auf den bekannten Kaspar Hauser, und die Enthüllung seiner individuellen Verhältnisse mitzutheilen beliebten, und welche ich hiermit zurückzusenden mir die Ehre habe, wirklich erwogen, aber darin durchaus keinen Anhaltspunkt gefunden, um auf diese Sache, in meiner Stellung, irgend einen Einfluss nehmen - noch viel weniger aber denselben eine rechtliche Folge geben zu können.
   Der Umstand: daß, vermög des Zeugenverhörs, einiges, von dem kön. Preuß. Premier Lieutenant v. Pirch ausgesprochene Worte in polnischer und ungarischer Sprache auf Kaspar Hauser einen tiefen Eindruck gemacht haben, und von ihm verstanden wurden, gibt allerdings der Vermuthung Raum: daß derselbe in seiner Kindheit von irgend Jemandem umgeben gewesen seyn mochte, der Kenntniß der polnischen und zum Theil auch der ungarischen Sprache besaß; wenn ich schon übrigens bekennen muß: daß die ungarischen Wörter in dem Zeugenverhör so unorthographisch geschrieben - und, bei der Schwierigkeit eines Deutschen, sie auszusprechen, wohl noch verstümmelter ausgesprochen worden seyn mochten, daß ich sie, ohne nähere Andeutung, kaum für ungarisch erkannt hätte. Hieraus läßt sich jedoch nicht die Schlußfolge ziehen, daß die Spur der früheren Schicksale Kaspars in Polen oder in Ungarn zu suchen sei; wollte indessen dennoch darauf irgend eine Vermuthung gegründet werden, so wäre ich geneigter, zu glauben: daß Hauser seine Kindheit in Polen oder Gallizien, allenfalls an der Gränze von Ungarn, zugebracht haben müße: denn während er in ungarischer Sprache von nichts als einige Zahlen, und ein, vermuthlich mit rauherem Ton der Stimme ausgesprochenes Fluchwort begriff, waren ihm gerade jene Worte in polnischer Sprache, welche sich auf die Verhältniße eines Kindes beziehen, als da sind: Vater, Mutter, komm mein Junge, meine Kindsfrau u.s.w. vollkommen bekannt.
   Was die Erinnerungen an das Gebäude betrifft, in welchem Kaspar Hauser seine früheste Kindheit zugebracht haben soll: so kann ich dieß, ungeachtet der Wichtigkeit, die diesem Umstande gegeben werden will, wohl kaum für etwas anderes, als die folge eines lebhaften Traumes ansehen, solange vielleicht auf den unerforschlichen Wegen der Vorsicht, die Existenz eines solchen Gebäudes sich nicht erweist; deßwegen habe ich auch eine Abschrift sowohl des Schreibens des Freiherrn von Tucher, als einiger anderer interessanteren Aussagen der in dieser Angelegenheit vernommenen Zeugen zurückbehalten, um davon bei sich etwa ergebenden Anläßen einen zweckdienlichen Gebrauch machen zu können.
   Sogern ich daher auch beizutragen wünschte, um die räthselhaften Schicksale dieses Unglücklichen zu enthüllen, so muß ich doch bedauern: daß mir die bisherigen Mittheilungen hiezu keinen Anhaltspunct gewähren.

Wien am 29. Junii 1830.

Reviczky

[Unten links]

An Seine des k. k. wirklichen Geheinmen Raths Haus- Hof- und Staats-Kanzlers Herrn Fürsten von Metternich Durchlaucht.

[Umseitig]

Graf Revitzky

Wien 25. Juny 1830.

Akten Restitution, Hauser betreffend.

 


 

Note.

Ich bin Eurer Durchlaucht für die, mit der verehrlichen Note dato: 18 Junii l. J. erfolgte gefällige Mittheilung der hier rückfolgende Erklärung der Kön: Baierischen Gerichtsbehörde, die Anzeige des Dompredigers Müller, wegen Verheimlichung eines Kindes in Baiern, betreffend,- besonders verbunden; und nachdem sich daraus die gänzliche Schuldlosigkeit der, von dem Domprediger Müller der Mitwissenschaft bezichtigten, und daher in Untersuchung gekommenen Anna Dalbon ergibt, habe ich keinen Anstand genommen, ihr eine Abschrift der Erklärung des Präsidiums des Kön: Baierischen Appellationsgerichts, insoferner dieselbe ihre Person betrifft, zustellen zu lassen; gleichwie ich sie von auch Seiner Kaiserlichen Hoheit den Herren Erzherzog Palatinus unter einem verständige.

Was die von dem kön: Baierischen Kreisgerichte zu Nürnberg gestellten Antrag auf Untersuchung gegen den Domprediger Müller, wegen Verläumdung Kön: bairischer Unterthanen betrifft: so ist hierüber allerdings noch die Entscheidung der höheren Gerichtsbehörde abzuwarten; und dann wird sich erst entscheide lassen: welche Folge diesem allfälligen Ansinnen zu geben sei.

Wien am 27. Juni 1830.

Reviczky

[Unten links]

An Seine des k .k. wirklichen Geheimen Raths Haus- Hof- und Staats-Kanzlers Herrn Fürsten von Metternich Durchlaucht.

[Umseitig]

Graf Revitzky

Wien 27. Juny 1830.

Akten Restitution, Hauser betreffend.

 


 

[Links Mitte, von anderer Hand] mit Datum von 2. Juli 1832 zurückgestellt)

Note.

Aus den wöchentlichen Ausweisen der, von Seite der kön. ungar. Hofkanzley ertheilten und vidierten Pässe, ist dem Herrn kön. ungar. Hofkanzler, Grafen Reviczky, aufgefallen: daß ein bayrischer Gendarmerielieutenant namens Joseph Heckel [= Hickel], eine Ausreise nach Pest auf einen Monath angetreten habe.
   Der über diesen Officier einvernommene Pester Bürgermeister Seeber berichtet in der Nebenlage: daß Heckel mit Ausnahme des Tabackhändlers Fuchs, in dessen Gesellschaft er mehrmals speiste, und öffentliche Unterhaltungsörter besuchte, sonst mit Niemanden näheren Umgang in Pest pflegte, übrigens einen Ausflug nach Stuhlweißenburg machte, und mit Empfehlungsschreiben an den Grundherrn Ladislaus von Mérey, Bruder des Personalen Mérey, dann an den Stuhlweißenburger Bischof [Johann] Horváth, versehen gewesen sey.
   Das Letztere hat sich, Beweise des zuliegenden Schreibens des eben erwähnten Bischofs, nicht bestätiget; indessen ist daraus zu entnehmen: daß Heckel in Stuhlweißenburg wirklich gewesen sey, sich jedoch dort nur kurze Zeit aufgehalten, und das Gasthaus, wo er wohnte, nur auf eine halbe Stunde verlassen, übrigens auch keinen Besuch gemacht, oder empfangen habe.
   Hingegen ward er, nach der beiverwahrten Äußerung des Personalen von Mérey wirklich mit einem Empfehlungsschreiben des Lord Stanhope an Ladislaus von Merey versehen; aus welchem hervorgeht: daß der mehrerwähnte bayrische Lieutenant Heckel die Briefe nach Ungarn nicht bloß aus Zeitvertreib, sondern im Interesse des vorgenannten Engländers, nämlich in der Angelegenheit seines Ziehsohnes, des bekannten Findlings Kaspar Hauser, gemacht habe.- Der Personal von Mérey bemerkt hiebei: daß sein Bruder, als er im verwichenen Jahre um der Cholera zu entgehen, sich nach München begab, und von dort aus mehrere Städte Deutschlands besuchte, in Nürnberg auf diesen, ihm durch den Baron Fucker [wohl Tucher] und Dr. Manso vorgestellten Findling zu sehen Gelegenheit hatte, und bei diesem Anlaße über den Aufenthaltsort der vormaligen Graf Pálffyschen Gouvernante Dal-Bon befragt, und ersucht worden sey, hierüber bei seiner Rückkehr die näheren Erkundigungen einzuziehen, und den Vormündern des Findlings Hauser um so mehr mitzutheilen, weil diese noch immer der Meinung sind, daß Dal-Bon mit dem Schicksale des mehrbesagten Kaspar Hauser näher bekannt seyn dürfte. Aus diesem Grunde habe auch Stanhoppe den zur Ergründung der Herkunft dieses Findlings nach Pest abgeschickten Lieutenant Heckel an Ladislaus von Mérey schriftlich empfohlen, dieser sey jedoch beim Eintreffen Heckels nach Pest eben in Wien mit den Deputationen gewesen, und habe das besprochene Empfehlungsschreiben geschrieben erst bei seiner Rückkehr, jedoch schon mit der Erklärung erhalten, daß die Dal-Bon in der Nähe von Stuhlweißenburg seyn solle, Heckel sich also dahin begeben werde. Derselbe sey auch wirklich nach Stuhlweißenburg abgegangen; weil er jedoch die gesuchte Person da nicht mehr fand, ihre Spur in das Neutraer Komitat verfolgt, ohne daß von ihm seit dieser Zeit etwas gehört worden wäre.
   Da es Eurer Durchlaucht vielleicht erwünscht seyn dürfte, von der erwähnten Sendung des mehrgenannten bayrischen Gendarmerie-Officiers und deren Zwecke Kenntniß zu nehmen, so erlaube ich mir diese Actenstücke, samt dem Original-Briefe des Grafen Stanhope Hochderenselben, mit Bezug auf die früheren Kaspar Hauserischen Verhandlungen, und die in Hinsicht auf die Gouvernante Dal-Bon abgeführten Untersuchungen, gegen gefällige Rücksendung mitzutheilen

Wien, am 8ten Juli 832.

Malonyay

[Links unten]

An seine des Herrn Haus- Hof- und Staatskanzlers Fürsten von Metternich Durchlaucht.

[Umseitig]

Ungarische Hofkanzley.

Wien 8. July 1832.

Mittheilung über die Reise des bayerischen Gendarmerie Lieutenants Heckel nach Ungarn, und über dessen wahrscheinliche Absicht näherer Erforschungen nach der Pálffyschen Gouvernante Dal Bon, und über den Zusammenhang der Verhältnisse des Findlings Caspar Hauser.

 


 

[Links oben] An den ungarischen Vicekanzler

Gf. [eher Baron Johann Nepomuk] Malonyay ...

Wien den 21. July 1832.

E.E. beehre ich mich die mittelst verehrtester Note vom 8. d. mitgetheilten Aktenstücke, die Sendung der Abschriften Lieutenants Heckel zum Behufe weiterer Ermittelung der Caspar Hauserschen Verhältnisse, welche ich von deren Inhalt lediglich Kenntniß genommen, ... zurückzustellen.

[Umseitig]

An die Ungrische Hofkanzley

a Wien den 21. July 1832.

Rückstellung der Mittheilungen vom 8.d., Caspar Hauser betreffend.

 


 

Carlsruhe, den 9. März 1834.

Durchlauchtiger Fürst!

Vor wenigen Tagen ist zu Straßburg eine Broschüre erschienen, betitelt: "Einige Beiträge zur Geschichte Caspar Hausers, nebst einer dramaturgischen Einleitung". Der Verfasser derselben ist der bekannte Joseph Garnier aus Rastadt, welcher sich der über ihn verhängten polizeilichen Aufsicht daselbst im vorigen Jahre durch die Flucht entzogen und seinen Wohnort gegenwärtig in Weißenburg hat. Diese Schrift, in welcher das Schicksal Hausers gleichsam nur zur Veranlassung und zum Vorwande dient, um gegen sämmtliche deutsche Monarchen die gemeinsten Schmähungen auszusprechen, und sie ohne Unterschied den empörendsten Verbrechen anzuklagen, hat die Aufmerksamkeit der hiesigen Regierung in höchstem Grade rege gemacht, und umso mehr zu den strengsten Maßregeln, gegen die Einbringung und Verbreitung dieses Libells im Großherzogtum Veranlassung gegeben, als hierin namentlich mehrere bereits verstorbene [...]

[Adresszeile]

Seiner Durchlaucht, dem k. k. Herrn Haus- Hof- und Staatskanzler Fürsten Metternich.

[Fortsetzung Text]

[...] und gegenwärtig lebende Glieder der großherzoglichen Familie auf die beispielloseste Art verläumdet seyn sollen. Vermutlich soll darinn die Angabe, daß Hauser denselben angehörig gewesen, von dem verstorbenen Großherzoge Ludwig aber zur Seite geschafft worden sey, enthalten seyn. Ich habe mich bis jetzt vergeblich bemüht, mir ein Exemplar zu verschaffen, werde jedoch, wenn es mir gelingen sollte, eines habhaft zu werden, solches Euer Durchlaucht zu unterlegen nicht versäumen.
   Der Präfekt des niederrheinischen Departements hat der hiesigen Regierung, so wie er sich von dem schändlichen Inhalte dieser Broschüre überzeugt hatte, ohne Verzug hierüber Kenntniß gegeben; seitdem geht das Gerücht, sie habe sämmtliche in dem Buchhandel zu Straßburg vorrätliche Exemplare aufgekauft.
   Zur genaueren Beurtheilung der in meinem gehorsamsten Berichte v. 8. und vom 5. dieses [Monats], enthaltenen Notizen über die hiesigen Handelsverhältnisse - erlaube ich mir, das nebenliegende Zeitungsblatt anzuschließen, welches das Verzeichnis sämmtlicher zur Bewertung über den Zollverein einberufener Notabeln mit den Angaben enthält, ob ihre Ansichten für oder gegen denselben waren

Genehmigen Eure Durchlaucht die Versicherung meiner unbegränztesten Verehrung

Litomisky

[Umseitig]

... Carlsruhe den 9. März 1834.

Bericht politischen Inhaltes.

Litomisky

Garniers Schrift - über Kaspar Hauser.

[Darunter von anderer Hand]

die dortigen Handelsverhältnisse betreffend.

[Beiliegend 4 Blätter der Freiburger Zeitung, Nro. 67, vom Samstag den 8 März 1834, ohne bekennbaren Bezug zur inkriminierten Schrift Joseph Garniers:

Zunächst eine Liste von Notabeln. Solche, die gegen den Zollverein sind, sind mit einem Sternchen markiert (41 von 77).

U.a. genannt:
Martin, Deputierter von Staufen*
Gerber in Freiburg*
v. Eichthal, Baumwollenspinner in St. Blasien*
Katz, Holzhändler in Gernsbach
Hug, Handelsmann in Lahr*
Kuenzer, Weinhändler in Freiburg*
Sautier, Handelsmann in Freiburg*
Martin von Staufen*
Kuenzer von Freiburg* (Handel)

Weitere Auszüge:

Frankfurt, den 1. März. Wegen der Verbreitung von Flugschriften werden fortwährend Untersuchungen gepflogen; es scheint indessen, als wenn solche hier nicht gedruckt würden; sie werden auch in hiesiger Gegend nur mit sehr großer Vorsicht verbreitet. - Im Großherzogtum Hessen ist die Winkelpresse sehr thätig.

München, den 4. März. Zur Wahl der Präsidenten der Abgeordnetenkammer: Die Zahl der Stimmenden war 88 ... aus dem ersten Scrutin gingen als Kandidaten hervor: Freiherr von Schrenk, Staatsminister der Justiz, mit 84 Stimmen ... Herr Vetterlein mit 49 Stimmen. Nach Herrn Vetterlein hatte Graf von Drechsel die größte Zahl der Stimmen für sich, jedoch nicht die erforderliche absolute Mehrheit von 45.

Frankreich, Paris, den 4. März. ... Das Spionenwesen, das seit der Julirevolution mit Ausnahme der Junitage (so), ganz vergessen war, fängt wieder an in Gang zu kommen. Besonders ... wird das Militär aufs strengste beobachtet ... (das) Artilleriewesen ... ist ganz von den Ansichten der Bewegungspartei angesteckt. Kaum ist die Rede von dem Verbote der Gesellschaften, so bilden sich schon geheime Zusammenkünfte ...

Die Publizität ist für die patriotischen Schriften nicht mehr frei: nur für die Schriften der Polizei besteht sie noch.

Der Niederrheinische Courier: "... die Gegenrevolution ist in ihrer Blüte"

In der Wagnerschen Buchhandlung dahier ist, aus dem Badischen Volksblatt besonders abgedruckt, erschienen: "Ein abgenötigtes Wort des Herrn Achert von C. Th. Welcker. Dieser Aufsatz zeigt Stelle für Stelle die in dem Promemoria enthaltenen Unwahrheiten, deren im ganzen 30 aufgezählt werden.

Theater-Anzeige

Da Montag den 10. März meine bereits angezeigte Benefiz-Vorstellung "Caspar Hauser" wirklich statt findet, so wiederhole ich meine ergebenste Einladung und füge insbesondere die höfliche Bitte hinzu; weil bereits schon sehr viele Plätze bestellt wurden, es möchte, um das Logenrecht der verehrlichen Abonnenten berücksichtigen zu können, Wohldenselben belieben, unverweilt und längstens bis Montag Mittag, der Dem. Witschger bestimmt anzuzeigen, wie viele Plätze Sie vorbehalten zu haben wünschen.
In der Hoffnung eines recht zahlreichen Besuches empfiehlt sich hochachtungsvoll - Caroline Hehl.]

 


 

Carlsruhe, den 13. März 1834.

Durchlauchtigster Fürst!

Nebenliegend habe ich die Ehre, die in meinem gehorsamsten Berichte vom 9. dieses, E. E. die erwähnte Broschüre des Joseph Garnier Eurer Durchlaucht ehrerbietig zu unterlegen-

Genehmigen Euer Durchlaucht die Versicherung meiner unbegrenzten Verehrung.

Litomisky

[Unten]

Seiner Durchlaucht, dem k. k. Herrn Haus- Hof- und Staatskanzlers Fürsten von Metternich.

[Umseitig]

Carlsruhe den 13. März 1834.

Bericht politischen Inhalts.

Litomisky.

Garniers Broschüre - über Kaspar Hauser.

 


 

Karlsruhe 2ten April 1854.

Praesentatum 9. April

Hochgeborener Graf.

./. In der Anlage habe ich die Ehre, die erzbischöflichen Anordnungen in Betreff des Schulunterrichts, der Empfehlung der Pfarrverweser und dem ausländischen Aushülfspriester gehorsamst zu übersenden. Alles, was der Erzbischof mit seinem fachlichen Vorgehen gegen die Staatsgesetzgebung verfügte, war nicht so eingreifend in das eigentliche kirchliche Leben der Gemeinde und des Volks als die zwei ersten Verordnungen, und fallen kaum, wenn die Eignung den Muth dazu hat, zu neuen [...]

[Adresse unten]

An seine des Herrn Grafen von Buol p. p. Excellenz

[...] großen Verwicklungen führen.
   Es ist zu hoffen, daß der Erzbischof ... ... und für die Einlassungen der Pfarrerinn [...]

[Der schwer lesbare Brief endet mit dem Satz:]

Daß die Caspar Hausersche Geschichte von unseren Seiten wieder vermerkt wird, ist Thatsache.- das Flugblatt: "An die katholischen ..." ist eine betrübende Erscheinung.

Genehmigen Euer Excellenz die Versicherung Ehrerbietung.

Philippsburg

[Umseitig der Schlusstitel der Badener Teilakte]

No 35. Karlsruhe 2. April 1854

Philippsburg

Drei neue Verordnungen des Erzbischofs über Schulen, Pfarrbestallungen und fremden Aushülfs Priester. Die geheime Sitzung der II Kammer über die Kirchenfrage. Schreiben aus Freiburg über die Noth und die Stimmung des Landes. Prozeduren gegen den Erzbischof. Caspar Hauser'sche Gespräche. Neues Flugblatt. 6. Anlagen.

 


 

[Unbekannter Verfasser aus der Umgebung des Freiburger Erzbischofs, wohl erzbischöfl. Sekretär]

Abschrift.

Freiburg, den 31. März 1854.

Unter bester Verdankung Ihres Schreibens vom 25ten d. M. finden Sie geehrtester Freund in dem anliegenden Brief des Pfarrers Warth in Todtnauberg die Bescheinigung über den Empfang und die Verwendung Ihrer großmüthigen, für die Armen im Schwarzwald bestimmten Gabe. Lassen Sie sich von Karl Hageneck eine Beschreibung des Endes der Einwohner des sogenannten grünen Schloßes in Tdtnauburg machen, auf welches der Pfarrer hinweißt, und Sie werden sich überzeugen, daß Ihr Geschenk keine bessere verwwendung finden konnte [...]

[Es folgen weitere Absätze über diverse Begebenheiten.]

Der Kaspar Hauser spukt ja wieder in allen Ecken, am stärksten im 2ten Band der unlängst erschienenen hinterlassenen Schriften des bekannten bairischen Criminalisten Feuerbach, welcher Band ein für die Königin Carolina von Baiern bestimmtes Memoire über jenen unglücklichen Menschen enthält. Man bringt auch den so langen Aufenthalt der Großherzogin Stephanie in Paris mit neuen Enthüllungen in jener Angelegenheit in Verbindung.- - - -
   Sie finden auch in der Anlage eine Druckschrift, welche in der vorigen Woche auf den hiesigen Plätzen und Straßen bei Anbruch des Tages gefunden wurde. Der Erzbischof missbilligt ausnehmend derlei aufregende Pamphlete, die der gerechten und guten Sache nur schaden, und zu Nichts führen als zu vielen polizeilichen Hausdurchsuchungen und zum Einsperren vieler Leute, die von den unbekannten Verfassern solcher Schmähschriften missbraucht werden.
   In höheren Regionen glaubt man dann auch, sie würden vom Erzbischof gebilligt, oder gar auf seinen Auftrag hin fabriziert, während jedes solche Machwerk ihn stets tief betrübt. Da ich Sie verehrtester Freund von allen hiesigen Vorgängen in Kenntniß erhalten habe, so glaubte ich, auch diese Schrift Ihnen mittheilen zu sollen.

 


 

Erzbischöfliches Ordinariat

Freiburg den 17. März 1854.

Nro 21SS Reprod. acta, die Verwaltung der Pfarrei Schwetzingen betreffend.

Beschluß.

[Es folgt ein zweieinhalbseitiger Beschlusstext, geschrieben von derselben Hand wie der vorherige Privatbrief.]

[Unterschrift]

Hermann [von Vicari, Erzbischof von Freuburg zwischen dem 8. April 1832 und dem 14. April 1868]

[Beiliegend: Eine Flugschrift mit klein gedrucktem Text und dem Titel: Katholische Badenser! Fest aufg'schaut, und dabei auf Gott vertraut! Des Weiteren: Ein Hirtenbrief Hermanns von Vicari, und ein erzbischöflicher Beschluss über Verwendung auswärtiger katholischer Geistlicher, vom 17. März 1834.]

 


 

Karlsruhe, 7. Dez. 1853.

Praes. den 16. Dezember.

Hochgeborener Graf.

Die Caspar Hauser'sche Geschichte hat kaum mehr ein anderes als ein historisches Interesse; Dem ungeachtet glaube ich bei Anlass der unlängst in Anspach wiedererweckten Aufmerksamkeit auf diesen Gegenstand, dasjenige, was darüber zu meiner vertraulichen Kenntnis gekommen ist, Euer Exzellenz anzeigen zu müssen.
   Schon zu wiederholten Malen und noch ganz kürzlich kam eine bekannte Persönlichkeit auf gewisse geheime Papiere mit mir zu sprechen, welche [...]

[Adresszeile unten]

An Seine des Herrn Grafen von Buol p. p. Excellenz

[Fortsetzung im Text]

[...] der Großherzog Leopold kurz vor seinem Tode diesem seinem Vertrauensmann in einer blechernen Büchse mit dem Befehle eingehändigt hat, dieselben nie irgend jemandem seiner Familie zu geben. Diese Papiere beträfen das Leben und den Tod des Caspar Hauser und wären großentheils aus dem Nachlasse des Majors Hennenhofer gezogen. Namentlich befinden sich darunter sehr compromittierende Briefe eines Apotheker Gesellen Namens Sauler, welcher in der Nähe des Aufenthaltsorts des Majors Hennenhofer, aber auf dem linken Rheinufer im Elsaß wohnte. Aus denselben soll hervorgehen, daß acht Tage vor dem Mord Herr Sauler sich nach Anspach begeben habe, und daß nach der Catastrophe dessen Briefe immer von Gewissenbissen, von dem Fluche seines Vaters sprechen. Der Zweck ist dann, immer Geld zu erpressen oder vielmehr die richtige Einhaltung der bedungenen Raten bei Androhung der Veröffentlichung des ganzen Handels zu erreichen, da Herr Hennenhofer in der letzten Zeit in seinen Vermögensverhältnissen zerrüttet war.
   Großherzog Leopold soll oft mit seinem Vertrauensmann über ein in seiner Familie wahrscheinlich begangenes Verbrechen mit Entsetzen gesprochen und betheuert haben, daß auf ihm keine Schuld laste, daß er, wenn er etwas zu sühnen hätte, mit Vergnügen vom Throne steigen würde. Die Erklärung, die man zu geben geneigt wäre, ist die, daß ein Verbrechen an den Söhnen des Großherzogs Carl geübt und zwar auf Veranlassung der Gräfin Hochberg und unter Mitwisserschaft des Großherzogs Ludwig und des Major Hennenhofer geübt worden sey. Ein in Wien vorgefallener Mord eines Leibjägers und ein Mord eines Hofkammerdieners in Karlsruhe ständen damit in Verbindung.
   Von der Existenz der Papiere in der Blechschachtel scheint, bis zum Frühjahre dieses Jahres, bloß der Herzog von Coburg, Schwager des Regenten auf unerklärbare Weise Kunde erhalten zu haben, wenigstens hat er sich durch große Versprechungen in den Besitz derselben zu setzen versucht.
   Genehmigen Euer Excellenz die Versicherung meiner Ehrerbietung.

Philippsburg

[Umseitig] No 80. A. Pol. Bericht.

Karlsruhe 7. Dez 1853.

Philippsburg

Schriften in Betreff Caspar Hauser's, welche Großherzog Leopold in sicherem Gwahrsam gebracht hat. Darunter Breife, welche den Majotr Hennenhofer compromittieren.

Zu den Verfassern und Adressaten der Briefe:

Armansperg, Joseph von: von 1828 bis 1831 bayerischer Außenminister

Bray, Franz Gabriel Graf von: ab 1827 Gesandter des bayerischen Hofes in Wien

Brunsvik, Franz Graf von: ungarischer Adeliger, Violoncellist, Theaterunternehmer in Ofen

Buol-Schauenstein, Karl Ferdinand Graf von: von 1828 bis 1837 österreichischer Gesandter in Baden

Feuerbach, Paul Johann Anselm von: von 1817 bis 1833 1. Präsident des Appellationsgerichts in Ansbach

Joseph Anton Johann Baptist, Erzherzog von Österreich, Bruder Kaiser Franz' I., ab 1796 Palatin von Ungarn, Erbobergespan

Litomisky, Georg: österreichischer Lagationssekretär

Malonyay, Freiherr Johann Nepomuk von: 1837 Obergespan des Neutrer Comitats, Hofvizekanzler Ungarns

Metternich, Klemens Wenzel Lothar Fürst von: von 1810 bis 1848 österreichischer Staatskanzler

Philippsburg, Baron von: 1853 österreichischer Diplomat am Karlsruher Hof

Reviczky, Adam Graf von: von 1828 bis 1835 ungarischer Kanzler

Sedlnitzky, Josef Graf von: von 1815 bis 1848 Polizeipräsident von Wien

Spiegel zum Desenberg, Kaspar Philipp Graf von: von 1827 bis 1837 österreichischer Gesandter in München

Teleki, Sámuel Graf von: ungarischer Gutsbesitzer und Magnat

Zentner, Georg Friedrich von: von 1823 bis 1831 bayerischer Justizminister

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